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Mittelständischer Kabelverband FRK warnt vor Wettbewerbsverzerrungen bei Übernahme von Kabel Baden-Württemberg durch Malone

FRK beantragt die Beiladung zum Genehmigungsverfahren der Kabel BW-Übernahme durch Liberty Global

(PresseBox) (Usingen (Taunus), )
Die Mitgliederversammlung des Fachverbands Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen - FRK hat beschlossen, die Beiladung zu dem Verfahren zur kartellrechtlichen Anmeldung der Übernahme von Kabel Baden-Württemberg (KBW) durch Liberty Global/Unity Media (LG/UM) bei der EU-Kommission bzw. dem Bundeskartellamt zu beantragen.

Wie der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, am Rande einer Veranstaltung der Hessischen Landeanstalt für Privaten Rundfunk (LPR) mitteilte, sei dieser Antrag sowohl bei der EU-Kommission als auch beim Deutschen Bundeskartellamt über den Justiziar des Verbands, Herrn Prof. Dr. Christoph Schalast, Frankfurt/Main, bereits gestellt.

Dabei gehe der Verband davon aus, dass wegen der hohen Bedeutung des Verfahrens für den deutschen und der weit geringeren Bedeutung für den europäischen Medienmarkt, das Verfahren vor dem Bundeskartellamt geführt werden müsse.

Nach den Worten des Verbandsvorsitzenden drohen mit dem Zusammenschluss weitere Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Mitgliedern des FRK und der anderen unabhängigen Kabelnetzbetreiber (uKNB), und zwar durch:

- Fortsetzung der Verzerrungssituation gegenüber den uKNB bei Verhandlungen mit der Wohnungswirtschaft über den Neuabschluss/Fortsetzung von Gestattungsverträgen;
- Verstärkung der Verzerrung bei der Durchsetzung proprietärer Technik (Verschlüsselungstechnik);
- Stärkung der LG/UM (in Verbindung mit anderen Infrastrukturbetreibern/privaten Programmanbietern) bei der Durchsetzung ihres Geschäftsmodells zur Verbreitung von HD/SD-Programmen zulasten der "digitalen Selbstbestimmung" von uKNB und Verbrauchern/Mietern durch technische Diskriminierung der freien und unentgeltlichen Durchleitung der über ASTRA 19.2° frei verbreiteten privaten SD-Programme und damit zusätzlich den Wettbewerb verzerrende Hilfe für den DTAG- und TC-Partner Eutelsat gegenüber dem ASTRA-uKNB-Verbraucher-/Mieterschutz-Modell;
- Stärkung der Einkaufsmacht im Hardware-Einkaufssektor (Verzerrung sowohl gegenüber Lieferanten als auch Infrastrukturwettbewerbern);
- Stärkung der Einkaufsmacht im Softwaresektor bei IP- und Telefonieprodukten (Verzerrung sowohl gegenüber Lieferanten als auch Infrastrukturwettbewerbern).

Abschließend...

... wies Labonte noch auf drei weitere wichtige Argumente gegen den Zusammenschluss von KBW und LG/UM hin:

- Gefahr für die Sicherung eines lebensfähigen Mittelstandes im Kabelinfrastrukturbereich mit seinen rund (8.000 Unternehmen mit erfahrungsgemäß 4 "von den Kabeleinnahmen in ihrem Arbeitsplatz gesicherten Mitarbeitern/Inhabern" und 11.000.000 TV-Wohneinheiten mal durchschnittlich 10 € Monatsumsatz) 32.000 Arbeitsplätzen und 2,32 Mrd. € Jahreswertschöpfung.
- Existentielle Bedrohung vieler freiwilliger bzw. gemeinnütziger Bürgerinitiativen zur Breitband- und TV-Versorgung in ländlichen Räumen.
- Existentielle Bedrohung vieler (ca. 250) lokaler TV-Sender (mit bundesweit mind. 2.500 festen und freien Mitarbeitern inkl. Inhabern), denen schon heute existenzgefährdende Transportgebühren von den großen Kabelnetzbetreibern abverlangt würden.
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