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Feldversuch Digitale Dividende in Oberwiesenthal bestätigt Bedenken der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber

„Feldversuch Digitale Dividende in der Stadt Oberwiesenthal und messtechnische Ermittlung der Auswirkungen auf die digitale und analoge Übertragung sowie für Breitbandinternetangebote im Kabel-TV-Netz“

(PresseBox) (Lauchhammer, )
FRK-Vertreter Frank Mietho und Ralf Berger sehen die Bedenken der Mittelständler gegen die Nutzung der Digitalen Dividende für Mobilfunk durch das Gutachten zu dem „Feldversuch Digitale Dividende in der Stadt Oberwiesenthal und messtechnische Ermittlung der Auswirkungen auf die digitale und analoge Übertragung sowie für Breitbandinternetangebote im Kabel-TV-Netz“ nachhaltig bestätigt.


„Vor der Frequenzvergabe an Mobilfunkbetreiber zur Nutzung der „Digitalen Dividende“ müssen nicht nur für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum die negativen technischen Konsequenzen beseitigt werden“, dies forderten heute der stellvertretende Vorsitzende des FRK, Frank Mietho, und der Leiter der Geschäftsstelle des Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, FRK, Ralf Berger im Vorfeld des Branchengipfels in Berlin.

Die FRK-Vertreter kommentierten in einer Presseerklärung die wesentlichen Aussagen zu den Messergebnissen eines Gutachtens zu dem genannten Feldversuch, der gemeinsam vom FRK mit Vodafone Deutschland in Oberwiesenthal im Erzgebirge durchgeführt wurde. Wie Berger und Mietho mitteilten, konnte dabei erstmalig in einem praxisnahen Feldversuch die Auswirkung von UMTS-Uplink (funktechnische Verbindung vom Mobilfunkgerät zur Basisstation) in einem Kabel-TV-Netz messtechnisch ermittelt werden. Diese Untersuchungen wurden nicht unter Laborbedingungen durchgeführt und seien deshalb ein wesentlicher Fortschritt gegenüber den bisherigen Untersuchungen.

Das umfangreiche Gutachten kommt nach Mitteilung von Mietho und Berger zu folgenden zusammenfassenden Ergebnissen:

? Einstrahlungsstörungen in den Kabelnetzen sind von der Qualität der Kabelnetze abhängig. Fachgerecht errichtete und betriebene Kabelnetze werden nicht gestört. So haben im konkreten Fall die Messungen die Dichtheit des dortigen Kabel-TV-Verteilnetzes bezüglich elektromagnetischer Strahlung im relevanten Frequenzbereich belegt. Daher ist bei Einstrahlung der Störstrahlung in Kabelnetze nach EN50083-8 keine Beeinflussung von DVB-C (digital video broadcasting-cable) und analogem TV im koaxialen Verteilnetz selbst gegeben.

? Dagegen störten die UMTS-Uplink-Modems (hier im UHF-Kanal 65) in den untersuchten Rahmenbedingungen durch Direkteinstrahlung in Settopboxen für DVB-C, in Kabelmodems und in analogen TV-Geräten erheblich. Damit wurden in der Messung die Resultate verschiedener nationaler und internationaler Studien auch in Oberwiesenthal bestätigt.

? Cable Modems für Breitbandkommunikation werden gestört.


Als völlig neu gewonnene Erfahrung bewerteten Mietho und Berger die Tatsache, dass die Nutzung der Digitalen Dividende die in interaktiv aufgerüsteten Netzen der uKNB bereits aktiven Kabelmodems für Triple-Play in den untersuchten Rahmenbedingungen störe. Berger wörtlich: „Neu ist die gewonnene Erfahrung hinsichtlich des Ausfalls der Kommunikation für „High speed“-Internet. Bei Cable Modems (CM) ist die Störung gravierend, da diese Modems bei plötzlichem Leistungsanstieg des UMTS-Uplinks die Kommunikation zur CMTS verlieren. Nach Aussage des CMTS-Lieferanten dauert es dann ca. 5 Minuten bis zur neuerlichen Einbuchung, was auch während des Versuchs bestätigt wurde.“ Dies sei eine erhebliche Bedrohung schon aktiver Breitbandnetze, nicht nur im ländlichen Bereich sondern auch und besonders in den städtischen Regionen, sofern auch dort die Digitale Dividende genutzt werden sollte. Dies bedrohe Investitionen mittelständischer Firmen in Millionen und mache Nachinvestitionen in bereits vorhandene Netzinfrastrukturen, mit erheblich höherer Bandbreite als Mobilfunk sie biete, notwendig. Hier müsse der Bundesratsbeschluss des letzten Sommers greifen.

Deshalb legen Berger und Mietho im Namen des FRK und der von diesem vertretenen uKNB Wert auf die Feststellung, „dass nach dem Bundesratsbeschluss vom 12.06.09 (Drucksache 204/09 -Beschluss-) diese Konsequenzen bei der Vergabe der Lizenzen für die Nutzung der Digitalen Dividende beachtet werden müssen. Insbesondere gilt dies für die Umsetzung der Ziffer 4 dieses Beschlusses“. Darin heißt es: „Vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der Digitalen Dividende ist für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung eine befriedigende Lösung aufzuzeigen. Außerdem sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, den Nutzern von drahtlosen Mikrofonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich zu benennen.“

Abschließend appellierten die FRK-Repräsentanten nachhaltig an die Bundesnetzagentur und die aus der Politik entsandten Vertreter in deren Beirat, die Versteigerung der Frequenzen nicht zu beginnen, bevor auch diese Probleme für existierende, bereits auf Triple-Play hochgerüstete Kabel-TV-Netze, mit bereits aktiven Internet- und IP-Telefonie nutzenden Kunden, gelöst seien. Bei den anstehenden Gesprächen im Bundeswirtschaftsministerium und in den Landesministerien werde diese Forderung seitens des FRK nachdrücklich thematisiert und Vorschläge eingefordert werden.

Kontakte:

Ralf Berger Leiter der Geschäftsstelle des FRK:
Bergmannstraße 26, 01979 Lauchhammer
Tel. 03574-460693
Fax 03574-460694
Mobil 0172-3773329
Email berger@kabelverband-frk.de


Heinz-Peter Labonte
Geschäftsführender stellvertr. Vorsitzender des FRK:
Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim
Tel. 06136 9969-10,-11,-12
Mobil 0171 8028 640
Fax 06136 85708
Email hp.labonte.kombunt@t-online.de

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