Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 793908

FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation Bergmannstraße 26 01979 Lauchhammer, Germany http://www.kabelverband-frk.de
Contact Mr Heinz-Peter Labonte +49 6136 996910
Company logo of FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

FRK legt Beschwerde gegen die mutmaßlichen Kartellanten Unitymedia, Kabel Baden-Württemberg, Deutsche Telekom und netcologne ein

(PresseBox) (Lauchhammer, )
  • Befangenheit des Kartellamtes
  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
Im Zentrum der diesjährigen Mitgliederversammlung des FRK-Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation steht die am 21. April 2016 durch die Kanzlei Schalast und Partner (Frankfurt/Main) eingelegte Kartellbeschwerde beim Bundeskartellamt gegen Unitymedia, Kabel Baden-Württemberg (KabelBW), Deutsche Telekom und netcologne.

„Der Vorstand des FRK sah sich aufgrund des Beschlusses der letzten Mitgliederversammlung veranlasst, nunmehr Beschwerde gegen die Rücknahme der beim Bundesgerichtshof von Deutscher Telekom und netcologne eingelegten Beschwerde gegen die Übernahme von KabelBW durch Unitymedia einzulegen. Die Informationen der Verfahrensbeteiligten waren nicht nur sehr intransparent bezüglich des Vergleiches und der Ausgleichszahlungen, sondern offenbar war das Kartellamt mit all diesen Dingen einverstanden,“ erklärte Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK, am Rande der Mitgliederversammlung in Stralsund.

Nach Meinung der FRK-Mitglieder stellt auch dieser Vergleich eine rechtswidrige Kartellabsprache dar, die zu unterbinden das Bundeskartellamt eigentlich verpflichtet ist.

Der Zusammenschluss war im Jahr 2011 zunächst vom Bundeskartellamt unter Auflagen freigegeben worden. Allerdings stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund der Beschwerde der Deutschen Telekom und netcologne fest, dass das Zusammenschlussverfahren die Untersagungsvoraussetzungen erfüllte und die Auflagen des Bundeskartellamtes nicht geeignet seien, eine Freigabe zu ermöglichen. Die im Anschluss an diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereichte Beschwerde der heutigen „mutmaßlichen Kartellanten“ Deutsche Telekom und netcologne gegen den Freigabebeschluss des Bundeskartellamtes, wurde jedoch „rechtzeitig“ vor einer (erwarteten?) Entscheidung des BGH gegen eine Zahlung von Unitymedia an die übrigen Kartellanten zurückgenommen.

Nach einem Bericht in der aktuellen Ausgabe Nr. 32 der MediaLABcom (http://www.medialabcom.de) will der FRK folgende Sachverhalte klären:
  • Ob dieses Verhalten rechtswidrig ist und eine eigenständige vom Bundeskartellamt zu untersagende Kartellabsprache darstellt.
  • Ob darüber hinaus der Zusammenschluss aufgrund der immensen Höhe der Vergleichszahlung (gerüchteweise ist von knapp 300 Mio. € die Rede) eine noch stärkere benachteiligende Wirkung auf den Wettbewerb hat, als dies nach der Freigabe durch das Bundeskartellamt im Jahr 2011 der Fall war.
  • Ob die Unitymedia und KabelBW den „mutmaßlichen Mit-Kartellanten“ Deutsche Telekom und netcologne mit der Vergleichszahlung den „Wettbewerb abgekauft“ haben.
  • Ob eine Bestätigung der Bedenken des Bundeskartellamtes wie auch des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erfolgt, dass der Zusammenschluss von Unitymedia und KabelBW zu einer weiteren Abschottung von deren Märkten gegenüber mittelständischen Marktteilnehmern führen wird.
  • Ob darüber hinaus die Ansicht des FRK richtig ist, wonach die Marktposition der Telekom und netcologne erheblich durch die Vergleichszahlung verstärkt und damit ein rechtswidriger Wettbewerbsvorteil ermöglicht wurde.
  • Ob im Falle des Erfolges der Beschwerde des FRK, der Zusammenschluss von Unitymedia und KabelBW rückabgewickelt werden muss.
Angesichts der Tatsache, dass das Bundeskartellamt einerseits der Rücknahme der Beschwerde zugestimmt hat und andererseits bezüglich der Transparenz in diesem Vergleichsverfahren sehr restriktiv vorgegangen ist, wurden bei der Diskussion in der Mitgliederversammlung erhebliche Bedenken gegen die Neutralität des Bundeskartellamtes von Mitgliedern geäußert.

„Wir erwarten vor diesem Hintergrund ein nunmehr völlig transparentes Verfahren des Bundeskartellamtes und endlich auch umfassende Informationen über das Zustandekommen des Vergleiches, dem das Kartellamt offenbar zugestimmt hat. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, hoffen wir darauf, dass zumindest die Opposition in den Bundes- und Landesparlamenten auf die Transparenz solcher Verfahren im parlamentarischen Prozess drängt. Unserer Ansicht nach ist dieses Verfahren für einen Untersuchungsausschuss in einem deutschen Parlament durchaus geeignet,“ erklärte Labonte abschließend in der Mitgliederversammlung.

Kontakt:

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.