Wegen der zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Umstrukturierung des Gebührenstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hin zu einer Haushaltsgebühr fordere der FRK seit langem, die Beschränkung der Förderung der Lokalsender durch die Landesmedienanstalten allein auf Technik aufzuheben und den Landesmedienanstalten die generelle Förderung der Lokalsender zu ermöglichen. Dies sei notwendig, um die zunehmende publizistische Verödung ganzer Landstriche in Deutschland zu verhindern. „Die publizistische und journalistische lokale Einfalt muss durch Meinungsvielfalt im Sine der Stärkung des Artikel 5 des Grundgesetzes in den deutschen Regionen ergänzt werden“, erklärte Labonte.
Abschließend wies er darauf hin, dass die Umstellung der GEZ-Gebühr auf Haushaltsgebühren eine erhebliche Mehreinnahme verursachen werde. Diese Mehreinnahme könne zu je 50 Prozent für die drei auf Finanzausgleich angewiesenen öffentlich-rechtlichen Anstalten RBB, Saarländischer Rundfunk, Radio Bremen und zur anderen Hälfte von den Landesmedienanstalten zur Förderung der Lokalsender in Deutschland verwandt werden.
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