Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 74401

FiT Fachverband industrielle Teilereinigung e.V. Hauptstrasse 7 72639 Neuffen, Germany http://www.fit-online.org

ATEX – Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung

Europäische Harmonisierung des Explosionsschutzes

(PresseBox) (Hilden, )
Atmosphère Explosible – diesem französischen Begriff verdankt die Explosionsschutz-Richtlinie ATEX ihren Namen. Sie basiert auf dem Artikel 100a aus dem ersten Vertrag zur Gründung der EG. Im Zuge der europäischen Harmonisierung des Explosionsschutzes sind daraus inzwischen die Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EG geworden. Letztere verpflichtet Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zu mehr Eigenverantwortung. Was alles dazu gehört und wie es umgesetzt werden kann, darüber informiert ein Leitfaden des Fachverbands industrielle Teilereinigung e.V. (FiT).
Ziel der ATEX ist, ein europaweit einheitliches Mindest-Sicherheitsniveau auf dem Gebiet des Explosionsschutzes zu schaffen. Einerseits soll damit die Sicherheit und Gesundheit von Personen, andererseits die Sicherheit von Anlagen und Gütern gewährleistet werden. Als explosionsgefährdet gelten Bereiche, in denen explosionsfähige Gemische aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln und Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen entstehen können. Als atmosphärische Bedingungen gelten Bereiche mit Gesamtdrücken zwischen 0,8 bar bis 1,1 bar und Temperaturen von -20 °C bis +60 °C.

Die EU-Richtlinie 94/9/EG „zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“, ist auch bekannt als ATEX 95. Sie verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Geräten und Systemen, beispielsweise Reinigungsanlagen, ausschließlich solche Produkte zu verkaufen, die die ATEX 95 erfüllen.

Mit der EU-Richtlinie 99/92/EG wurden Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern festgelegt, die durch explosionsfähige Gemische gefährdet werden können. Die auch ATEX 137 genannte Richtlinie wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in deutsches Recht überführt. Sie richtet sich an Arbeitsgeber als Betreiber einer Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen.

Durch folgende Inhalte der ATEX 137 werden die Mindestanforderungen definiert:
1. Rangordnung des Explosionsschutzes
a) Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären, zum Beispiel passiver Explosionsschutz durch Einsatz weniger explosiver Lösemittel oder nicht explosiver Systeme
b) Vermeidung von Zündquellen
c) Abschwächung der schädlichen Auswirkung einer Explosion
2. Zoneneinteilung
Der Arbeitgeber teilt die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, in Zonen ein. Den verschiedenen Zonen sind jeweils einsetzbare Gerätekategorien zugeordnet.
3. Beurteilung und Dokumentation der Explosionsrisiken und des Explosionsschutzes
Die Explosionsrisiken sind vom Arbeitgeber umfassend und gesamtheitlich zu beurteilen und wie die Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
4. Koordinierungspflicht
Sind Arbeitnehmer mehrerer und/oder unterschiedlicher Betriebe an derselben Arbeitsstätte tätig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Explosionsschutzmaßnahmen zu koordinieren.

Da diese Richtlinien außerhalb der EU keine Gültigkeit haben, sind die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften zu beachten.

Der Fachverband industrielle Teilereinigung unterstützt Betreiber bei der Umsetzung der ATEX 137. Er hat dazu in Zusammenarbeit mit Herrn Pawel von der physikalisch-technischen Bundesanstalt einen Betreiber-Leitfaden erarbeitet.

Kontakt:
Fachverband industrielle Teilereinigung e.V.
www.fit-online.org, info@fit-online.org, Tel. +49 (0)2103 255610

Ansprechpartner für Redaktionen:

Fachverband industrielle Teilereinigung e.V.
Christoph Matheis
Postfach 101063
D-40710 Hilden
Telefon +49 (0)2103 / 255610
Telefax +49 (0)2103 / 255625
Mail: info@fit-online.org
www.fit-online.org


SCHULZ. PRESSE. TEXT.
Doris Schulz
Martin-Luther-Straße 39
D-70825 Korntal
Telefon +49 (0)711 854085
Telefax +49 (0)711 815895
Mail: ds@pressetextschulz.de
www.pressetextschulz.de
Member of Absolut… Network
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.