Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1000754

Fieldfisher Amerigo-Vespucci-Platz 1 20457 Hamburg, Germany http://www.fieldfisher.com
Contact Mr Alexander Haghani +49 40 8788698505
Company logo of Fieldfisher

Europäische Kommission: Leitlinien zur Investitionsprüfung

Ein juristischer Überblick von Catharina Richter, Rechtsanwältin bei Fieldfisher Germany

(PresseBox) (Hamburg, )
.
EU-Kommission mahnt verstärkte Kontrolle ausländischer Investitionen an


Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Europäische Kommission mit den am 26.03.2020 herausgegebenen "Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen" einen eindringlichen Appell an die Mitgliedstaaten gerichtet, Beteiligungen ausländischer Investoren an europäischen Unternehmen vor allem in systemrelevanten Bereichen genau zu prüfen. Verschiedentlich war in den letzten Wochen die Befürchtung zu hören, die Krise könne einen Ausverkauf der europäischen bzw. deutschen Wirtschaft nach sich ziehen. Dem sollen die Mitgliedstaaten nun mit einer Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden nationalen Mittel zur Kontrolle ausländischer Direktbeteiligungen begegnen. Die Europäische Union sei weiter offen für ausländische Investitionen – es müsse allerdings verstärkt geprüft werden, wer und zu welchem Zweck investiere, um zu verhindern, dass strategische Vermögenswerte verkauft würden.

Auch in der Krise wird das Bundeswirtschaftsministerium ausländische Investitionen in Deutschland genau prüfen, davon ist in Folge der jüngsten Mahnung aus Brüssel auszugehen. Jedenfalls in "systemrelevanten" Branchen ist bei Transaktionen mit Auslandsbezug künftig sogar mit einer verstärkten und vermutlich auch durchschnittlich zeitintensiveren Prüfung durch die deutschen Behörden zu rechnen.

Die Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Nach den "Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen" sollen insbesondere ausländische Direktinvestitionen in europäische Unternehmen in "strategischen Industrien" verstärkt geprüft werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen dabei auf bestehende nationale Kontrollmechanismen zurückgreifen. Ziel müsse sein "Kapitalbewegungen aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern, die Europas Sicherheit oder öffentliche Ordnung untergraben könnten". Im Fokus der EU-Kommission stehen dabei vor allem, aber nicht ausschließlich, die Bereiche Gesundheitswesen (medizinische oder Schutzausrüstung) und Forschung (etwa die Entwicklung von Schutzimpfungen).

Gleichzeitig fordert die EU alle Mitgliedstaaten, die bisher keine Kontrollmechanismen für ausländische Investitionen erlassen haben, auf, solche schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen. Bis zum Inkrafttreten solcher Regelungen sollen diese Länder möglichst auf andere verfügbare Mittel zurückgreifen, um dem Ausverkauf europäischer Unternehmen und Schlüsseltechnologien entgegenzuwirken.

Zur geltenden Rechtslage in Deutschland

In Deutschland unterliegen viele ausländische Investitionen bereits heute einer Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Ob eine Transaktion wie geplant vollzogen werden kann, richtet sich nach den §§ 55 ff. AWV. Einige besonders sensible Bereiche benennt das Gesetz selbst, z.B. den Rüstungs- und IT-Sicherheits-Bereich (bspw. Verschlüsselungstechnologien) oder auch besonders (sicherheits-)relevante zivile Industrien, etwa Telekommunikation, Gesundheit oder Energie. Die Prüfungsschwelle in diesen Bereichen liegt niedrig, bereits eine direkte oder indirekte Auslandsbeteiligung in Höhe von 10% führt zu einer Einschaltung der Behörde. Unterfällt die Tätigkeit des zu erwerbenden Unternehmens nicht den genannten besonders sicherheitsrelevanten Bereichen, ist das Unternehmen aber in Bereichen tätig, die relevant für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik sind, kann die Behörde ab einer direkten oder indirekten (außereuropäischen) ausländischen Beteiligung von 25% eine Prüfung einleiten.

Derzeit verfügen neben Deutschland nur 13 der EU-Mitgliedstaaten über vergleichbare Kontrollmöglichkeiten, da die Schaffung solcher erst durch die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union ("FDI-Screening-Verordnung") am 11. Oktober 2020 verpflichtend wird.

Kommentar

Transaktionen unter Auslandsbeteiligung in Deutschland vor allem in den genannten Bereichen Gesundheitswesen und medizinische Forschung werden in den kommenden Wochen und Monaten einer verstärkten Kontrolle durch das Bundeswirtschaftsministerium unterliegen. Das dürfte auch für Bereiche gelten, die nicht bereits als Schlüsselindustrie ("kritische Infrastrukturen") nach § 55 Abs. 1 S. 2 AWV ohnehin im Fokus der Behörde stehen – sofern sie unter den gegebenen Umständen als strategische Industrie zu betrachten sind. Das gilt insbesondere für medizinische Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen des Gesundheitswesens, die die maßgeblichen Schwellenwerte nicht überschreiten, gegebenenfalls aber auch für "systemrelevante" Unternehmen anderer Branchen, wie z.B. der Textilverarbeitung, die in der Herstellung von Schutzkleidung oder Atemschutzmasken tätig sind. Ob Verpflichtungen im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens bestehen, oder eine Kontaktaufnahme mit den Behörden aus sonstigen Gründen angezeigt ist, sollte bei jeder Unternehmenstransaktion mit Auslandsbezug verstärkt geprüft werden.

Pressemitteilung der Kommission vom 26.03.2020

Leitlinien der Europäischen Kommission für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Bei Fragen zur Investitionsprüfung rufen Sie uns gerne an.

Fieldfisher

Fieldfisher ist eine europäische Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in vielen der dynamischsten Sektoren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit besonderem Fokus auf Energie & natürliche Ressourcen, Technologie, Finanzen & Finanzdienstleistungen, Life Sciences und Medien. Unser Unternehmen umfasst mehr als 1.550 Mitarbeiter an 25 Standorten in Amsterdam, Barcelona, Peking, Belfast, Birmingham, Bologna, Brüssel, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Guangzhou, Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Manchester, Mailand, München, Paris, Rom, Shanghai, Turin, Venedig und Silicon Valley.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.