Für eine Reihe von Messgeräten besteht von staatlicher Seite die Eichpflicht. Das heißt, sie dürfen nur benutzt werden, wenn diese von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht wurden. In diese Kategorie fallen etwa Wasserzähler, Waagen im Handel, Zapfsäulen, Radarmessgeräte oder Messgeräte für Kfz-Abgase. Die Eichpflicht soll dem Verbraucherschutz dienen und dafür sorgen, dass man sich in bestimmten Bereichen auf die Messergebnisse verlassen kann. Bevor ein eichpflichtiges Produkt auf den Markt kommt, muss der Hersteller in den meisten Fällen einer Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beantragen. Danach wird ein Mustergerät stellvertretend für die Bauart überprüft. Ist das Muster von der PTB zugelassen, muss in vielen Fällen jedes einzelne Gerät geeicht werden, das in den Handel geht. In Deutschland werden Geräte neben der Überprüfung durch die Eichbehörden der Bundesländer überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht.2
Bei Messgeräten ohne Eichpflicht spricht man dagegen von der Kalibrierung. Sie unterliegen nicht der regelmäßigen Kontrollpflicht. Dennoch erfolgen diese nach festgelegten Kriterien durch akkreditierte Laboratorien. Die Dokumentation soll der internationalen Vergleichbarkeit von Messergebnissen diesen.3 Damit wird es beispielsweise für Hersteller leichter, ihre Produkte international kompatibler zu fertigen und somit besser vertreiben zu können. Zusätzlich können rechtliche Verpflichtungen zwischen Hersteller und Käufer, etwa die Garantie über eine bestimme Produktqualität, besser gewährleistet werden.
Auch Farnell element14 bietet seinen Kunden einen Kalibrierungsservice für Messgeräte. Hier wird nach neuesten Standards geprüft und auf die Einhaltung der ISO 9000ff zum Qualitätsmanagement geachtet. Kunden können zwischen unterschiedlichen Zertifikaten wählen und so die passende Funktionstüchtigkeit für ihre Messgeräte nachweisen lassen. Weitere Informationen zum Kalibrierservice von Farnell element14 finden Sie unter http://bit.ly/1iWbq3I. Die PTB ist online zu finden unter www.ptb.de.