Unternehmen, die aus Kostengründen auf Cloud-Computing setzen wollen, sollten deshalb zunächst klären, ob die Auslagerung von Daten überhaupt rechtlich statthaft ist. Zwar könne man sich die Einhaltung des Datenschutzes vertraglich garantieren lassen. Oft aber sei sie nicht nachprüfbar.
Außerdem sollten die Systeme unbedingt in Deutschland bereitgestellt werden und dem Benutzer ein Backup ermöglichen. Finger weg von Cloud-Dienstleistern, die keine Auskunft über Server-Standort und Sicherungsmechanismen geben. Zur Dienstgüte zähle auch, dass der Anbieter die Erreichbarkeit und Qualität seiner Dienstleistungen rechtlich verbindlich garantiert.
Hintergrund: Beim Cloud-Computing befinden sich Anwendungen und Daten nicht mehr auf lokalen Rechnern oder im Firmenrechenzentrum, sondern auf im Internet verteilten Servern. Unternehmen können damit IT-Kosten sparen.