Privatkunden können sich für eine monatliche oder vierteljährliche Abrechnung entscheiden.
Ab 2010 dürfen in Neubauten nur noch intelligente Zähler eingesetzt werden.
Was bedeutet das?
1. Die wirtschaftliche Umsetzung dieser Anforderung ist nur mit Smart Metern möglich 2. Eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung dieser Vorgaben ist nur möglich, wenn das Netz mit homogenen Zählertechnologien und einheitlichen Kommunikationswegen ausgerüstet wird.
Die entsprechenden Gesetzestexte sind unter www.bundestag.de oder www.evb.net abzurufen.
Auf unserer Fachtagung "Smart Metering mit METERUS" am 19. Juni erfahren Sie mehr zu den neuen Gesetzestexten. Referent u.a. Rechtsanwalt Dr. Fuhr/Deutsche Bahn Energie. Anmeldung unter: www.evb.net