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Vermessung Magdeburg - Pflicht zur Vermessung von Gebäuden

(PresseBox) (Berlin, )
Nach § 14 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.09.2004, sind Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert worden ist.

Vermessung Magdeburg:  Kostenpflichtige Gebäudevermessung von Amts wegen

Um die Liegenschaftskarte aktuell zu halten, sollten die Eigentümer die neu gebauten Gebäude oder die Änderungen an den Gebäuden so schnell wie möglich einmessen lassen.

Geschieht das nicht, werden Sie von den Landesämtern für Vermessung- und Geoinformation (LVermGeo) dazu schriftlich aufgefordert.

Kommt der Eigentümer auch dieser Verpflichtung nach Aufforderung nicht nach, so ist die Vermessung von Amts wegen durchzuführen. In diesem Fall wird die Fortführung mit amtlicher Gebäudevermessung ohne Antrag veranlasst und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Vermessung Magdeburg:   Vermessungsarbeiten für die Fortführung der Liegenschaftskarte

Die Verpflichtung zur Einmessung von Gebäuden unterliegt keiner Verjährung. Findet ein Eigentümerwechsel statt, so geht dies Pflicht auf den Erwerber über.

Für die Fortführung der Liegenschaftskarte sind erforderlich:
  • eine Vermessung vor Ort (Gebäudevermessung)
  • eine Übernahme der Messergebnisse in das Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte)
Vermessung Magdeburg:   Auftragsarten

Die Eigentümer in Sachsen-Anhalt haben die Wahl zwischen zwei Auftragsarten, um ihr Gebäude erfassen zu lassen (zwei verschiedene Antragsformulare):
  • Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters auf Grund einer Gebäudevermessung
  • Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters auf Grund vorgelegter Unterlagen
Der Antrag zu 1) kann nur beim LVermGeo oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVermIng) gestellt werden.

Der Antrag zu 2) kann beim LVermGeo, einem ÖbVermIng oder bei einem technischen Vermessungsbüro (Vermessungsingenieur)  beantragt werden.

Die Einmessung muss am fertiggestellten Gebäude oder Gebäudeteil erfolgen. Vor der Bauphase entstandene Planungsunterlagen sind nicht geeignet.

Vermessung Magdeburg:   Vermessungsarbeiten vor Ort

Die Anwesenheit der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vermessung ist nicht erforderlich.

Zu Beginn der Vermessung wird sich der (die) Mitarbeiter (in) in der Regel anmelden.

Auch wenn niemand angetroffen wird, sind die amtlichen Vermessungsstellen gesetzlich befugt, das Grundstück zu betreten. Nach Abschluss der örtlichen Arbeiten wird in diesem Fall eine schriftliche Nachricht hinterlassen.

Vermessung Magdeburg:  

Nicht einmessungspflichtig sind zum Beispiel Carports, die offen  oder nur an zwei Seiten geschlossen sind und Gebäude deren Grundfläche kleiner 10 Quadratmeter beträgt.

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Die Vermessung Magdeburg ist ein spezialisierter Dienstleister für Vermessungen
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