Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) konkretisiert als weiteres Gesetz der Digitalisierungsreform die Errichtung einer „Datenautobahn des Gesundheitswesens“, u. a. mit Regeln zur Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Verordnung (e-Rezept). „Grundsätzlich begrüßen wir die sich damit auch für den Bereich der Hilfsmittelversorgung ergebenden Gestaltungs- und Innovationsmöglichkeiten. Vorausgesetzt, dass alle am Versorgungsprozess Beteiligten digitale Informationen geben und abrufen können. Leider wird nach wie vor keine Regelung getroffen, um die Informationen zur Hilfsmittelversorgung in die elektronische Patientenakte einzubinden. Damit werden Chancen für eine bedarfsgerechte und effektivere Patientenversorgung vertan“, kommentiert Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom e. V.
Das Positionspapier der IGHV zum PDSG steht unter https://www.eurocom-info.de/ueber-uns/positionspapiere-stellungnahmen/ zum Download bereit.