Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1046392

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

(PresseBox) (Berlin, )
Viele Arbeitgeber geben ihren Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung monatlich Tankgutscheine oder mieten Werbeflächen auf deren Privatautos. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht immer sozialversicherungsfrei möglich ist. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München erläutert, dass das nur zusätzlich zum Lohn geht.

Was musste das Bundessozialgericht entscheiden?

Ein Arbeitgeber hatte mit seinen Arbeitnehmern eine Gehaltsumwandlung vereinbart. Sie verzichteten auf 65 Euro des Arbeitslohns. Stattdessen bekamen sie vom Arbeitgeber monatlich einen 44-Euro-Tankgutschein. Außerdem zahlte der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer für Werbung auf den Privatautos der Mitarbeiter eine monatliche Miete von 21 Euro. Der Arbeitgeber behandelte Tankgutschein und Miete steuer- und beitragsfrei. Die Deutsche Rentenversicherung sah darin aber beitragspflichtigen Lohn und forderte knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nach. Das Landessozialgericht gab dem Arbeitgeber recht und hob die Bescheide der Rentenversicherung auf.

Was haben die Richter entschieden?

Die Richter des Bundessozialgerichts kassierten das Urteil des Landessozialgerichts wieder (B 12 R 21/18 R). Zum Nachteil des Arbeitgebers gaben sie der Deutschen Rentenversicherung recht. Eine Gehaltsumwandlung ist sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig und führt daher zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Auch für Tankgutscheine bis 44 Euro gilt nichts anderes. Somit muss der Arbeitgeber die knapp 13.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

„Arbeitgeber sollten prüfen, ob sie steuer- und beitragsfreie Gehaltsbestandteile im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an ihre Mitarbeiter zahlen“, rät Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München. Denn auf solche Gehaltsbestandteile müssen sie jetzt Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

„Wer künftig seinen Arbeitnehmern mit steuer- und beitragsfreien Gehaltsbestandteilen etwas Gutes zu tun möchte, der sollte dies zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn machen. So vermeiden Arbeitgeber das Risiko der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen“, sagt Weber.

Gelten diese Regelungen auch für die Steuerfreiheit?

Bei Tankgutscheinen bis 44 Euro gilt seit 2020, dass Arbeitgeber sie nur noch zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren dürfen. Sonst geht die Steuerfreiheit verloren. Zum Thema Vermietung von Werbeflächen muss der Bundesfinanzhof (anhängig unter Aktenzeichen: VI R 20/20) noch entscheiden, ob es sich dabei um Arbeitslohn handelt.

Tipp: Mit Steuerfreien Arbeitgeberleistungen Ihren Mitarbeitern Gutes tun

Welche steuerfreien und pauschal zu versteuernde Leistungen es gibt, erfahren Sie in unserer Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“. Mehr Informationen und Details zur Bestellung finden Sie unter www.ecovis.com/steuerfrei.

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.