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Keine Steuern auf Krebsmedikamente

Im Bezug auf eine ambulante Chemotherapie fordern Klinikverwaltungen eine steuerfreie Anwendung von Zytostatika und stehen dadurch mit den Finanzbehörden im Konflikt.

(PresseBox) (München, )
Klinikverwaltungen und Finanzbehörden sind uneins darüber, ob die Verabreichung von Krebsmedikamenten, sogenannten Zytostatika, im Rahmen einer ambulanten Chemotherapie im Krankenhaus der Umsatzsteuer und der Körperschaftssteuer unterliegt. Das Finanzgericht Münster hat Krankenhäuser in zwei Entscheidungen als Zweckbetriebe eingestuft, die von der Körperschaftsteuer befreit sind (Entscheidungen vom 24. Dezember 2012, Az. 10 K 630/11, und vom 23. Februar 2012, Az. 9 K 4639/10 K). Demnach seien die von der Krankenhausapotheke abgegebenen Zytostatika als Bestandteil der ambulanten Behandlung anzusehen und wie die Behandlung selbst dem Zweckbetrieb zuzurechnen. Damit stellt sich das Gericht gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und liegen dem Bundesfinanzhof (BFH) zur abschließenden Klärung vor (BFH-Az. I R 82/12 und I R 31/12).

Auch bezüglich der Umsatzsteuer hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 15. Mai 2012 (V R 19/11 im Nachgang zum Urteil des FG Münster vom 12. Mai 2011, Az. 5 K 435/09) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Hierbei soll der EuGH klären, ob die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist. Die Finanzverwaltung sieht auch hier nur die ambulante Behandlung selbst, nicht aber auch die Lieferung der hierfür benötigten Medikamente als steuerfrei an. Unstrittig umsatzsteuerfrei hingegen ist die Lieferung von Zytostatika bei stationären Behandlungen.

Fazit: Krankenhäuser, die Therapien mit Krebsmedikamenten ambulant durchführen, sollten zur steuerlichen Behandlung die anstehenden Urteile abwarten und ggf. im Rahmen des Einspruchsverfahrens das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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