Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 964711

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Kann ein Trainer sein Sky-Abo absetzen?

(PresseBox) (Berlin, )
Das Sky-Abo absetzen? Klingt utopisch, ist aber denkbar. So jedenfalls denkt der Bundesfinanzhof. Was selbstständige Sporttrainer, Personal Trainer oder auch Yogalehrer beachten müssen, wenn sie steuerlich Dinge absetzen wollen, die vordergründig völlig privat klingen, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber in Niesky.

Viele Menschen in Deutschland verdienen ihr Geld als freiberufliche Yogalehrer oder Trainer. „Wollen diese Selbstständigen etwas steuerlich absetzen, was sportelnde Privatpersonen für gewöhnlich privat nutzen, lehnen Finanzämter das meistens ab“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber.

Hauptberuflicher Fußballtrainer will sein Sky-Abo absetzen

So war es auch beim Sky-Abo, das ein hauptberuflich tätiger Fußballtrainer absetzen wollte. Seine Argumentation: ‚Lernen von den Profis.‘ Beim Auswerten von Spielzügen oder Aufstellungen könne er sich Wissen aneignen, das in jeder Liga einen Mehrwert darstellt. Deshalb wollte er sein Sky-Abo absetzen. Sein Finanzamt lehnte das jedoch ab; ebenso wie das Finanzgericht Düsseldorf. Schließlich landete der Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), dessen Auffassung deutlich milder ausfiel. Ein beruflicher Zusammenhang für einzelne Teile von Sportsendern, so das oberste Finanzgericht, lässt sich bei Profi- und Halbprofitrainern nicht ausschließen. Damit verwies der BFH den Fall zurück ans Düsseldorfer Finanzgericht. Dieses hatte beim Thema Fußball immer das Privatvergnügen in den Vordergrund gestellt. „Ob die Finanzverwaltung nun in der Praxis ihre grundsätzlichen Bedenken in solchen Fällen wirklich hinter sich lässt, wird sich zeigen“, sagt Steuerberaterin Wollweber.

Ihrer Meinung nach ist gerade im Sport die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem fließend. Die Expertin befürchtet, dass es sich kaum nachweisen lässt, dass das Sky-Abo ausschließlich beruflich genutzt wird. „Genau auf diesen Standpunkt wird sich die Verwaltung stellen“, sagt Wollweber.

Klare Nachweise und nachvollziehbare Aufteilung überzeugen Finanzämter

Fachliteratur in Form von Büchern oder Fachzeitschriften winken die Finanzämter für gewöhnlich bei Selbstständigen durch. „Wer fürs Training Musik-Playlisten zusammenstellt, sollte die Kosten einfach aufteilen“, rät Steuerberaterin Wollweber. Denn das Spotify-Abo lässt sich natürlich auch privat nutzen. Wer sich gegen Gebühr neue Trainingsübungen bei kostenpflichtigen Kanälen herunterlädt, sollte hierfür die Kosten klar dokumentieren. Für Fortbildungen an attraktiven Urlaubsorten mit anschließendem tatsächlichen Urlaub gilt: „Lieber gleich berufliche und privat veranlasste Kosten trennen, dann kommt das Finanzamt gar nicht erst auf die Idee, diese zu schätzen“, rät Wollweber. 

Website Promotion

Website Promotion

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.


www.ecovis.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.