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Fußballkarten für Geschäftsfreunde? Das sollten Sie beachten

(PresseBox) (Berlin, )
Wer seine Kunden zur Fußball-Weltmeisterschaft einlädt oder ihnen sogar Karten schenkt, muss die Geschenke versteuern. Wie das geht, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Silke Grieger.

Sie verschenken Karten? Beachten Sie die 35 Euro-Grenze!

Beim Thema WM-Karten können sich russische Staatsbürger glücklich schätzen. Denn aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus im Land konnten sie Karten schon ab umgerechnet 19 Euro kaufen. Für ausländische WM-Fans kostete das günstigste Gruppenspiel 87,50 Euro. „Dieser Preis liegt deutlich über der Freigrenze von 35 Euro, innerhalb der Unternehmen ihren Kunden pro Jahr steuerfrei Geschenke machen können“, sagt Steuerberaterin Silke Grieger von Ecovis in Rostock. Als Betriebsausgabe lassen sich nur Geschenke absetzen, die netto nicht mehr als 35 Euro kosten. Beschränkt ist diese Grenze zudem pro Beschenktem und Jahr.

Liegt der Preis wie im Fall der günstigsten WM-Karte über 35 Euro, dann sollten Unternehmer das Geschenk pauschal für ihren Kunden mit 30 Prozent versteuern plus Soli und Kirchensteuer. Silke Grieger rät darüber hinaus, dass Unternehmer ihren Beschenkten mitteilen, dass sie das Geschenk bereits versteuert haben. „Vielleicht in einem Anschreiben, mit dem sie die Fußball-Karte oder einen Gutschein verschicken“, rät Silke Grieger. Wer das nicht tut zwingt letztlich seinen Kunden, sein Geschenk zu versteuern. „Und das schmälert die Freude sicherlich“, so Grieger.

Auch für Business-Seats und VIP-Logen gibt es einiges zu beachten!

Neben den normalen Sitzplätzen gibt es WM-Logenplätze und Business-Seats. Hier kann man mit Geschäftsfreunden nicht nur das Spiel anschauen, sondern bekommt Zusatzleistungen, wie Catering, Getränke oder Zutritt zum VIP-Bereich. Solche Pakete kosten pro Sitzplatz schnell mehrere tausend Euro. Unternehmer die ihre Geschäftsfreunde dazu einladen, müssen steuerlich einiges beachten.

Was genau, dafür hat das Bundesfinanzministerium im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland eine konkrete Anleitung geliefert:
  • Bei VIP-Logen wird der Gesamtpreis aufgeteilt: 40 Prozent sind Werbeaufwand, 30 Prozent Bewirtung und 30 Prozent Geschenk.
  • Handelt es sich hingegen um einen Business-Seat, dann entfallen 50 Prozent des Preises auf das Geschenk und 50 Prozent auf die Bewirtung.
Die 35 Euro-Grenze ist dabei nur für den Teil des Aufwands zu prüfen, der als Geschenk angesehen wird. Die Bewirtungskosten sind dagegen wie üblich zu 70 Prozent Betriebsausgabe. Der Werbeaufwand lässt sich hingegen komplett als Betriebsausgabe abziehen. Wendet der Unternehmer die Pauschalbesteuerung an, so ist davon nur der Geschenkanteil betroffen. „Für Unternehmer ist das eine einfache und unbürokratische Aufteilungsmethode, die sie leicht anwenden und mit der sie gut leben können“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Silke Grieger.

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