Neben diesen Zuschüssen können in allen Lebenszyklusphasen einer Arztpraxis weitere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Neben Zuschüssen handelt es sich zumeist um zinsverbilligte Darlehen und Bürgschaften. Über die Hausbank können bei der KfW Bankengruppe oder den Landesförderbanken zinsverbilligte Darlehen für Betriebsmittel oder Investitionen beantragt werden, beispielsweise
- der ERPGründerkredit,
- der KfWUnternehmerkredit oder
- der Universalkredit der LfA.
Auch ohne ausreichende Kreditsicherheiten können Ärzte an Geld für notwendige Investitionen kommen, denn es besteht die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung durch die KfW oder Landesförderbanken. Mit dieser stellt die jeweilige Förderbank die Hausbank, bei der das Kreditrisiko liegt, teilweise von der Haftung frei. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Bürgschaft einer Landesförderbank oder einer Bürgschaftsbank. „Wichtig ist, sich vor Beginn einer geplanten Maßnahme über mögliche Fördermittel zu erkundigen, da diese vor Umsetzung des Vorhabens zu beantragen sind. Sonst ist keine Förderung mehr möglich“, erklärt Steinberger.
Beratungsförderung
Für die Vorgründungs-, Existenzgründungs- und Wachstumsphase sowie in schwierigen wirtschaftlichen Situationen kann Beratungsförderung in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein für das jeweilige Förderprogramm zugelassener Unternehmensberater zu beauftragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses auf das förderfähige Beraterhonorar. „Interessant für ärztliche Jungunternehmer, Bestandsunternehmen, die älter als drei Jahre sind, oder Unternehmen in Schwierigkeiten ist auch das Programm ,Förderung unternehmerischen Knowhows‘ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“, sagt Ecovis-Experte Steinberger.
Andreas Steinberger Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing
Tipp
Der geförderte Weg in die Praxis
www.lass-dich-nieder.de/angebote/foerdermoeglichkeiten.html