Für eine wirtschaftlich erfolgreiche Vollzeittätigkeit ist in aller Regel ein voller Versor-gungsauftrag und damit eine volle Vertragsarztzulassung erforderlich. In den meisten Regionen stellen gesetzlich Versicherte das Gros der Patienten. Einnahmen aus der Be-handlung von Privatpatienten spielen eine untergeordnete Rolle. Da der Versorgungs-auftrag die Möglichkeit, Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) abzu-rechnen, begrenzt, wird eine Teilzulassung bei Vollzeittätigkeit meist nicht ausreichen. „Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind mindestens 20 Stunden Sprechzeit pro Wo-che und bei Teilzulassung wenigstens zehn Stunden pro Woche anzubieten“, erklärt Unternehmensberater Andreas Bachmeier bei Ecovis in Dingolfing.
Für den Start in die selbstständige Tätigkeit stehen folgende Wege zu Verfügung:
• Die Praxisneugründung
• Der Praxiskauf
• Der Eintritt in eine bestehende Kooperation als Partner
Die Praxisneugründung
Die Neugründung einer Praxis erfordert eine langfristige und detaillierte Planung. Die betriebswirtschaftliche Seite sollte in Form eines Businessplans nebst Finanzierungs- und Liquiditätsplanung erfolgen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei einer Praxisneugründung eine lange Anlaufphase entsteht, in der möglicherweise noch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden können. Entscheidender Faktor ist aber die Vertragsarztzulassung. Eine Neugründung kommt nur dort infrage, wo für das gewünschte Facharztgebiet keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Aber auch durch den Kauf einer bestehenden Praxis und die Verlegung des Sitzes an einen anderen Ort kann man dem Szenario einer Neugründung recht nahekommen.
Der Praxiskauf
Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist insbesondere in Ballungszentren ein signi-fikanter Startvorteil gegenüber einer Neugründung: In einem gesperrten Planungsbezirk ist dies oft der einzige Weg, eine Zulassung zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu erhalten. „Die Praxisübernahme ist auch in einem für Neuzulassungen gesperrten Planungsbezirk möglich, da die vertragsärztliche Zulassung des Praxisübergebers übernommen werden kann“, sagt Unternehmensberater Andreas Bachmeier. Die wirtschaftliche Planung der Praxisübernahme und die künftige Praxisführung wird durch die Kenntnis der Einnahmen und Ausgaben der bestehenden Praxis erheblich erleichtert. Es ist davon auszugehen, dass diese wirtschaftlichen Parameter auch für den Übernehmer eine verlässliche Basis in der Zukunft bilden.
Der Eintritt in eine bestehende Kooperation als Partner
Neben der Neugründung und dem Kauf einer Einzelpraxis ist immer häufiger auch der Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder eine Praxisgemeinschaft eine Option. Bei der Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft führen die Partner ihre Praxis als gemeinsames Unternehmen. In der Praxisgemeinschaft hingegen sind nur Kosten, beispielsweise für Räume und Personal, gemeinsam zu tragen.
Andreas Bachmeier, Unternehmens-berater bei Ecovis in Dingolfing