Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1078829

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Arbeitgeber dürfen Krankschreibung nach Kündigung anzweifeln

(PresseBox) (Berlin, )
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt und sich am selben Tag krankschreiben lässt, bekommt anschließend vielleicht kein Gehalt mehr. Denn Arbeitgeber dürfen Krankschreibungen anzweifeln, die genau am letzten Arbeitstag enden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.  

Angestellte lässt sich nach Kündigung krankschreiben

Eine kaufmännische Angestellte war seit Ende August bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Am 8. Februar 2019 kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis zum 22. Februar 2019. Ihrem Arbeitgeber gab sie anschließend eine auf den 8. Februar 2019 datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Arbeitgeber wollte ihr daraufhin kein Gehalt mehr zahlen. Er erkannte die Krankschreibung nicht an, da sie genau die restlichen Arbeitstage ihres Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Arbeitnehmerin war der Meinung, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte zunächst der Arbeitnehmerin recht gegeben. Dagegen legte der Arbeitgeber Revision ein.

Bundesarbeitsgericht stellt Krankmeldung infrage

Das Bundesarbeitsgericht gab nun jedoch dem Arbeitgeber recht. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeit zwar mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, was ein gesetzlich vorgesehenes Beweismittel ist. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber jedoch erschüttern, wenn er beweist, dass es ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt. Der Arbeitnehmer wiederum muss dann beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Das geht, wenn der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht befreit wird.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in diesem Fall Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, da der letzte Krankheitstag auf den letzten Arbeitstag fiel. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeit trotz Hinweis des Gerichts nicht hinreichend bewiesen. Daher hat das Bundesarbeitsgericht die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen. Der Arbeitgeber musste seiner Arbeitnehmerin also kein Gehalt zahlen (Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21).

Wann Arbeitgeber die Krankschreibung ihrer Mitarbeiter anzweifeln können


Dieser Fall zeigt, dass sich der eigentlich hohe Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern lässt, wenn die Krankschreibung genau für den Zeitraum der Kündigungsfrist gilt. „Chefs sollten sich in diesen Fällen überlegen, ob sie vor dem Hintergrund dieses Urteils das Gehalt weiterzahlen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.