- EU-Kommission muss Entscheidung zum Nachteil von Millionen Verbrauchern vermeiden
- DVTM plädiert für „Phase Out”-Modell bei Call-by-Call und Preselection
„Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) steht daher voll hinter dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der jüngst in einem Schreiben an die EU-Kommission die Einstellung von CbC in Deutschland als nicht gerechtfertigt bezeichnet hatte. Der DVTM erneuert sein Gesprächsangebot an die Deutsche Telekom, welches ich dem Vorstandsvorsitzenden Timotheus Höttges bereits vor drei Jahren unterbreitet hatte“, sagt der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles.
„Ziel des Gesprächs mit dem Vorstand der Deutschen Telekom sollte sein, eine möglichst weitgehende Rechts- und Planungssicherheit für die Anbieter von CbC und PS zu erreichen, so Zilles. Die Fortführung dieser Dienste sei als Maßstab für einen vitalen und wettbewerblich geprägten Telekommunikations-Markt notwendig. Über den gesamten Markt und über alle Angebote hinweg dienten CbC und PS als Vergleichsmaßstab für günstiges Telefonieren und flexible Tarife“, betont der DVTM-Vorstandsvorsitzende.
„In einem konstruktiven Gespräch mit der Telekom möchten wir über ein ‚Phase Out‘-Modell auf freiwilliger Marktbasis sprechen. Nur so erreichen wir eine regulierungsunabhängige Planungssicherheit. Der Wegfall zentraler Dienste wie CbC und PS könnte einen enormen Verbraucherdruck entstehen lassen, an dem kein Marktteilnehmer interessiert sein kann“, sagt Zilles.
Zum Hintergrund:
Dank entsprechender Vorgaben der Bundesnetzagentur und einer Verpflichtung der Deutschen Telekom AG können Verbraucher in Deutschland derzeit (noch) über günstige CbC-Rufnummern und PS-Voreinstellungen telefonieren. In dem Schreiben an Anthony Whelan, Director Electronic Communications Networks bei der EU-Kommission, hatte der VATM deutlich gemacht, dass CbC und PS in Regionen, die nur über eine unzureichende TK-Infrastruktur verfügen, die einzige Möglichkeit darstellen, an den Vorzügen des Wettbewerbs teilzuhaben. Nur so können Verbraucher von günstigeren Angeboten alternativer Anbieter profitieren. Der VATM bittet die EU-Kommission um Unterstützung bei dem Anliegen, sich gegenüber der Bundesnetzagentur für eine Aufrechterhaltung dieser Dienste auszusprechen. Das Ziel müsse immer der größtmögliche Verbrauchernutzen sowie Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen sein.
*„Bettertainment“ inkludiert insbesondere: Sportwetten, Poker & Casino und Online-Lotterien.
Es steht gleichzeitig auch für eine Konvergenz-Strategie entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit dem Ziel eines volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens.