Zur Besicherung können dem Anleihegeber eine Sicherungsübereignung von materiellen Wirtschaftsgütern oder eine Abtretung von schuldrechtlichen Forderungen des Unternehmens eingeräumt werden, die dem Schuldverschreibungs-Gläubiger dann unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte durch Aussonderung gewähren. Eine Anleihe ( = Bonds oder Rentenpapier oder Obligation ) kann durch Rohstoffe, Edelmetalle oder sonstige Sachwerte unterlegt und für den Investor besichert werden.
Bei der besicherten Inhaberschuldverschreibung oder der besicherten Namensschuldverschreibung handelt sich damit um Sonderformen von Anleihen, die als forderungsbesicherte Anleihen (= asset backed securities ABS) durch Vermögenswerte unterlegt und gegenüber dem Anleihezeichner abgesichert sind. Dies steigert die Platzierungsfähigkeit der Schuldverschreibungen am außerbörslichen, freien Kapitalmarkt auch für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) bei der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Die Schuldverschreibung ( im Volksmund Anleihe genannt ) kann auch durch Hypotheken bzw. Grundschulden oder sonstigen Forderungsrechten abgesichert werden, so dass man in diesem Falle von einer Hypothekenanleihe ( covered bonds ) spricht, wozu es besondere gesetzliche Vorschriften gibt. Zudem existieren auch die wertpapierfreien grundschuldbesicherten Darlehen, die gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr.1 KWG-konform und bei richtiger Handhabung und Ausgestaltung vollkommen BaFin-prospektfrei sind.
Die Hypothek bzw. Grundschuld wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung abhängig. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden.