Die Bescheinigung nach § 41 des EEG 2009 benötigen energieintensive Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab 10 Gwh, die einen Antrag auf Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge stellen möchten. Neben der DQS-Prüfung als Zusatzaspekt im Rahmen einer anstehenden Umweltmanagementsystem-Zertifizierung bietet die DQS auch eigenständige "Energie-Audits" an. Die Bescheinigung beinhaltet, dass "die durch das Unternehmen selbst erhobenen Energiedaten und Einsparpotenziale sowie deren Bewertung überprüft und Abweichungen von den Anforderungen nicht festgestellt wurden".
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften wurde im Oktober 2008 vom Bundestag verabschiedet und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel des EEG 2009, das die Fassung aus dem Jahr 2004 ablöst, ist es, die im Rahmen des Kyoto-Prozesses geforderte Reduktion der Treibhausgasemissionen voranzutreiben und die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich zu erreichen. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes peilt die Bundesregierung einen Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2020 an.
Zu den wichtigsten Änderungen im EEG 2009 zählen eine attraktivere Gestaltung des Repowering (Ersatz älterer Windenergie-Anlagen durch neue, leistungsfähigere Maschinen), die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft (Windenergie im Meer) und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien inklusive einer Regelung des Einspeisemanagements.
Fragen zum EEG 2009 und zum Verfahren nach § 41 EEG 2009 beantwortet
Fred Wenke
DQS-Produktmanager
Umweltmanagementsysteme
Arbeitsschutzmanagementsysteme
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