Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) wurden im Mai 2012 veröffentlicht und werden ab Januar 2013 im Zusammenhang mit einem Audit nach ISO 9001, zu dem sich die Verbandsmitglieder ebenfalls verpflichtet haben, überprüft. Ziel des VID ist es, mit dem Siegel VID-Cert GOI neue Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung zu setzen. Der Verband unterstreicht mit seiner Qualitätspolitik das Bemühen seiner Mitglieder um eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung in Bezug auf die Fortführung und Sanierung der ihnen anvertrauten Unternehmen.
Für Stefan Meyer, geschäftsführender Gesellschafter der Sozietät, war die Ausrichtung an den GOI eine Selbstverständlichkeit. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht war Mitglied der VID-Arbeitsgruppe GOI und an der Ausarbeitung der Grundsätze beteiligt. „Das VID-Cert-Siegel soll uns Ansporn sein, nicht anzuhalten sondern unsere Abläufe weiterhin kritisch zu hinterfragen und fortwährend Verbesserungspotenzial zu suchen“, so RA Stefan Meyer, der das Zertifikat aus der Hand von DQS-Auditleiter RA Alexander Behrendt erhielt.
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Foto: v.l.: RA Dr. Andreas R. J. Schnee-Gronauer, RA'in Dr. Ria Karlström (Qualitätsmanagementbeauftragte MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter), DQS-Auditleiter RA Alexander Behrendt
Quelle: Kanzlei MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter