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Im August 2015 wurde der IT-Sicherheitskatalog von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß DIN ISO/IEC 27001 sowie die Zertifizierung durch eine unabhängige hierfür zugelassene Stelle. Bei der Implementierung des ISMS sind die Normen DIN ISO/IEC 27002 und DIN ISO/IEC TR 27019 zu berücksichtigen. Spätestens bis zum 31.01.2018 müssen Energieversorger und Netzbetreiber die Konformität ihres ISMS mit den Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs durch die Einreichung eine Kopie ihres Zertifikates bei der Bundesnetzagentur belegen.