Dass ohne CE Kennzeichnung EU-weit keine Maschine in Verkehr gebracht werden darf, ist bekannt. Dass dies auch bei fehlender Betriebsanleitung gilt, hat sich noch nicht bei allen Herstellern herumgesprochen. Die Maschinenrichtlinie bestimmt auch, dass Technische Dokumentation bereits beim Maschinendesign beginnt und sämtliche Entwicklungsdokumente enthalten muss. Das gilt für alle konstruktive Entwicklungsstufen bis zum endgültigen Maschinentyp. Auch aus dem Qualitätsmanagement kennen wir dieses Prinzip der Rückverfolgbarkeit. Alle Unterlagen der Technischen Dokumentation muss der Hersteller mindestens 10 (+ 3) Jahre aufbewahren und den EU-Marktaufsichtsbehörden auf Verlangen vorlegen.
Übrigens: Technische Dokumentation gab es schon im Altertum. Das Bild zeigt die Konstruktionszeichnung einer Maschine des Vitruvius, der im 1. Jhdt. v. Chr. als Architekt, Ingenieur und Schriftsteller in Rom lebte. Er kann als Vater aller Technischen Redakteure gelten.
Alles darüber, wie Betriebsanleitungen gemäß Maschinenrichtlinie aussehen müssen, vermittelt diese neue Broschüre (jetzt in der 2., aktualisierten Auflage erschienen).
Leseproben gibt es unter www.dipstock.eu
[1] Hahn, HansPeter; Bayer, Claudia (2012), "CE EXPRESS No. 2 - Betriebsanleitungen", mit 44 Bildern und Praxisbeispielen zur Maschinenrichtlinie, 2., aktualis. Auflage. € 32,80 (Print) / € 28,40 (eBook).