Bei der adäquaten IT-Umsetzung der EU-Dienstleitungsrichtlinie werden voraussichtlich viele Verwaltungen die Unterstützung durch externe Partner benötigen. Die Initiative "Deutschland Online" (DOL) der Bundesregierung hat daher unter anderem Wirtschaftspartner aufgerufen, ihre Überlegungen, Konzeptionen oder Lösungen in einem eigenständig erstellten Beitrag im Anhang zum Ergebnisbericht des DOL-Projekts „IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ zu beschreiben. Auch der fachlich zuständige Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) im DIN hat einen entsprechenden Beitrag geleistet. Er nimmt Bezug auf den DIN-Fachbericht 158 „Geschäftsprozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung; Vorgehensmodell“ aus dem Jahr 2007 und skizziert ein Vorgehensmodell, mit dessen Hilfe sich alle Verwaltungsprozesse – insbesondere vor dem Hintergrund der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie – analysieren und gegebenenfalls überarbeitet modellieren lassen. Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren zu beschreiben.
Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie umfasst im Wesentlichen Erbringer wirtschaftlicher Dienstleistungen wie IT-Spezialisten, Dienstleister im Baubereich und Handwerker, aber auch grundsätzlich alle "Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden." Die Richtlinie wurde am 27. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und bedarf als EG-Richtlinie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten. Dafür haben diese bis zum 28. Dezember 2009 Zeit.