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Normen für Snowparks geplant

(PresseBox) (Berlin, )
Auf Anregung der Firma Schneestern parks & more OHG sollen Normen für Snowparks und deren Obstacles erarbeitet werden, um Verletzungsrisiken der Benutzer zu reduzieren, mehr Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber zu liefern und eine Aus-/Weiterbildungsgrundlage für den Bau und Betrieb des Snowparks zu schaffen. Inhalt der zukünftigen Norm(en) sollen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Prüfverfahren sein.

Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage für die Sicherheit von Snowparks. Lediglich der allgemeine Grundsatz des typischen und atypischen Hindernisses aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist auf diese Parks anwendbar. Und selbst hier stellt sich die Frage, ob Snowparkobstacles nicht generell als atypisches Hindernis einzustufen sind. Nach einhelliger Auffassung sind Hindernisse, die der Skifahrer nicht ohne weiteres erkennen kann, atypische Gefahren und als solches vom Betreiber zu sichern/sperren. Viele Snowparkhindernisse verstecken sich hinter Kuppen bzw. erfordern es sogar, über eine Kuppe hinweg in einen nicht einsehbaren Landebereich zu springen. Für die Betreiber besteht im Moment eine große Rechtsunsicherheit. Auf der einen Seite verlangt der Markt ein immer breiteres Angebot an Snowparks, andererseits gibt es keine Grundlage, auf der Betreiber prüfen können, welches Risiko sie damit eingehen. Es gibt keinen verlässlichen oder definierten Stand der Technik.

Einher mit dem Risiko aus der Rechtsunsicherheit für den Betreiber geht das Verletzungsrisiko für den Nutzer. Da in den letzten Jahren die Verbreitung des Freestylesports ganz neue Dimensionen angenommen hat (bis zu 10.000 Durchfahrten pro Tag), ist es längst überfällig, Mindestanforderungen an die Sicherheit in solchen Anlagen zu definieren. Weder weiß der Betreiber, ob er eine "sichere Anlage" betreibt, noch weiß der Gast, wie sicher die von ihm besuchte Anlage ist.

Aufgrund der nicht vorhandenen Regeln ist zudem ein absoluter Wildwuchs an Eigenbauten aber auch Kauflösungen bei den Snowparkobstacles entstanden. Manchen Lösungen mangelt es an grundlegenden Dingen, wie eine korrekte Verankerung mit dem Untergrund. Überstehende Schraubverbindungen, Spaltmaße von einigen Zentimetern, aber auch scharfkantige Stahlprofile im unmittelbaren Sturzbereich des Fahrers sind keine Seltenheit.

Bisher gibt es kein Berufsbild oder eine Ausbildung, in der man sich Kenntnisse zum richtigen Parkbau aneignen könnte. Insofern wäre eine Norm für Snowparkobstacles auch Grundlage für künftige Seminare, Workshops oder Ausbildungen.

Aus diesem Grund ruft der Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) des DIN alle interessierten Kreise (z. B. Handelsvertreter, Hersteller, Prüfinstitute, Regelsetzende Institutionen, Verbraucherorganisationen, Anwender sowie Wissenschaft und Forschung) zur Mitarbeit auf.

Durch Normen erhalten Hersteller eine sichere Grundlage für ihre Produkte und Prüfstellen verfügen über einheitliche Kriterien, nach denen sie die Snowparks prüfen und bewerten können.

Der derzeitige Stand bietet allen interessierten Kreisen die Gelegenheit, erstmals durch aktive Mitarbeit Einfluss auf den Inhalt der zukünftigen Normen zu nehmen.

Die erste Sitzung im Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) findet am 03. September 2012 in Berlin statt. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 22. Juli 2012 mit der Geschäftsstelle des NASport in Verbindung zu setzen (Ansprechpartner siehe rechte Marginalspalte).

Warum sollte man sich aktiv an der Normungsarbeit beteiligen?

Aktive Teilnahme an der Normungsarbeit bietet allen Beteiligten den Vorteil, einen Zeit- und Wissensvorsprung gegenüber den Nichtteilnehmenden zu erlangen. Dabei haben insbesondere Innovationen, die durch Normungsprozesse begleitet werden, höhere Chancen, sich am Markt durchzusetzen, denn gerade der Kunde sieht eine größere Sicherheit seiner Investitionen und zeigt zugleich eine höhere Kaufbereitschaft.

Daneben wird das wirtschaftliche Risiko bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durch die Teilnahme am Normungsprozess vermindert.

Die Mitarbeit im Arbeitsausschuss kostet derzeit jährlich 1.010,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer. Andere Finanzierungsmodelle sind zudem möglich. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen kann sich auch die Beteiligung an der Finanzierung ändern. Fragen Sie uns dazu!

ANMERKUNG: Die Teilnahme an der Sitzung am 03. September 2012 ist kostenfrei.
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