Die neue Europäische Norm DIN EN 15565 unterstützt die Europäische Union in ihrem Bemühen, die freie Verfügbarkeit von Dienstleistungsangeboten innerhalb ihrer Mitgliedsländer zu erleichtern, und betont außerdem nachdrücklich die Bedeutung von gebietsspezifischen Gäste-/Fremdenführern für qualitativ hochwertige Angebote von Tourismus-Dienstleistungen. Dies wird durch einen gemeinsamen hohen Standard bei der Qualifikation von Gäste-/Fremdenführern in allen europäischen Ländern erreicht.
Die Norm enthält Anforderungen und Empfehlungen zu Kriterien wie
Fähigkeiten (z. B. die Örtlichkeit, Stadt, Region und/oder Land zu präsentieren; sich Informationen zu erarbeiten und anzueignen, um zutreffende und angemessene Erläuterungen zu geben, den Besuchern sowohl das kulturelle und natürliche Erbe als auch die Umwelt nahe zu bringen; die Besucher das Gesehene und/oder Besichtigte erleben und verstehen zu lassen; die geeigneten Informationen in umfassender und kommunikativer Art und Weise zu präsentieren);
theoretisches Wissen (z. B. Geschichte, Kultur, Recht, politisches System, Religion, Philosophie, Kunstgeschichte und Architektur, Geografie, Geologie, Berufsethik);
Präsentationstechniken (z. B. Stimmeinsatz, Aussprache, Gebrauch des Mikrophons, Atemtechniken; Augenkontakt, Stellung, Körpersprache, Körperhaltung; persönliches Erscheinungsbild und Verhalten; Stil und Wortschatz);
Kommunikationstechniken (z. B. zwischenmenschliche Fähigkeiten, Auswahl, Strukturierung und Verknüpfung von Informationen, Handhabung und Einsatz von Fragen, Stressbewältigung, Zeitmanagement)
Umgang mit Gruppen (z. B. Positionierung des Gäste-/Fremdenführers und der Gruppe, unvoreingenommene Einstellung und Höflichkeit, Gruppendynamik, Risikoeinschätzung, Krisen- und Konfliktbewältigung);
praktische Ausbildung;
Anforderungen an Trainer,
die ein Gästeführer-Ausbildungsprogramm umfassen sollte, sowie Festlegungen zur Mindeststundenzahl für den Unterricht.
DIN EN 15565 stellt es den Ländern, Regionen und Städten frei, den Grad, Umfang und Hauptbereiche ihrer Ausbildungsprogramme festzulegen, vorausgesetzt diese Programme erfüllen diese Mindestvorgaben und -anforderungen hinsichtlich der Ausbildung und Schulung von Gäste-/Fremdenführern, die eine Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige Dienstleistungen von Gäste-/Fremdenführern in sämtlichen EU-Mitgliedsländern sind.