Bereiche, die über den Krankenhauszukunftsfond gefördert werden (Fördertatbestände), sind u.a.:
- Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderungen
- Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
- IT-Sicherheit
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Software
- Beratung
- Schulung
- Wartungskosten
- Lizenzkosten (bis zu 3 Jahre)
Anträge auf Förderung der o.g. Fördertatbestände können noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden. Die Umsetzung der bewilligten Maßnahmen muss dann bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. 70% der bewilligten Kosten werden aus dem Krankenhauszukunftsfond finanziert. Die restlichen 30% trägt das Land und/oder der Krankenhausträger je nach Höhe des verfügbaren Fördermitteltopfes. Hier empfehlen wir allerdings dringend, sich vorher bei Ihrer zuständigen Landesbehörde zu informieren.
Das Formular zur Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem Krankenhauszukunftsfonds sowie weitere Informationen und einen Leitfaden zur Beantragung finden Sie unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/
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digitronic gibt bekannt, dass der Softwarehersteller und Berater nach erfolgreicher Teilnahme am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm als zertifizierter Partner für IT-Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes zur Verfügung steht. Mit den Softwarelösungen Made in Germany zur Schaffung von Vertraulichkeit sensibler Daten sowie Beratungskompetenz im Bereich IT-Sicherheit will das Unternehmen mit Ihnen gemeinsam die Herausforderung der sicheren Digitalisierung in Krankenhäusern meistern.
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