Die standardisierte Vermögensverwaltung mit Investmentfonds erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Aufgrund häufiger Reallokationen in den Depots gestalten sich rückwirkende Korrekturen oft sehr aufwändig. Neue Funktionen in DIAMOS-D unterstützen diesen Korrekturprozess und vereinfachen erheblich, rückwirkende Buchungen konform historischer Assetallokationen durchzuführen.
Neben der Verrechnung von Fondsanteilskäufen werden auch zur Realisierung von Gebühren und im Rahmen des Geschäftsvorfalls „Vorabpauschale“ zur Realisierung von Steuern vermehrt Lastschriften gegen die Referenzkonten der Anleger gezogen. Dadurch wächst auch die Zahl der zu verarbeitenden Lastschriftrückgaben. Dies wurde zum Anlass genommen, die bestehenden Funktionen zur automatisierten Verarbeitung von Rückgaben auf die Geschäftsvorfälle Vorabpauschale und Gebührenrealisierung auszuweiten sowie eine flexible Konfiguration für die automatisierten resultierenden Aktionen zu schaffen. Der Artikel 9 Abs. 1 CSDR sieht vor, dass Abwicklungsinternalisierer ihre durchgeführten Abwicklungen der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu melden haben. Diese Meldungen können nun mit der aktuellen Softwareversion erzeugt werden.
„Mit dem neuen Release 2.28 hat auch in der Depotverwaltungssoftware das neue Corporate Design mit einem modernisierten Schriftbild und Logo Einzug gehalten.“ berichtet Thomas Wirth, Leiter Produktmanagement D bei der DIAMOS AG.
„DIAMOS steht ihren Partnern und Kunden trotz der aktuellen Lage natürlich weiterhin, sowohl jetzt als auch zukünftig, verlässlich und fachmännisch tatkräftig zur Seite. Ich bin mir sicher, dass wir die aktuelle Lage gemeinsam meistern werden.“, sagt Domingo Santos Marañón, Managing Director Produktmanagement bei der DIAMOS AG.