Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) begrüßt das Maßnahmenpaket zum Schutz der Verbraucher und sieht nun die Möglichkeit, die Rechte der Nutzer weiter zu stärken. Eine wichtige auch vom DVPT vorgeschlagene Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Darstellung der erzielten Bandbreiten z. B. über das Kundencenter des Anbieters, die dann mit eigenen Messungen über entsprechende Tools verglichen werden kann. Darauf basierend ist sicherlich auch sehr intensiv zu klären, wann der Kunde dann Ansprüche aus nicht erreichten Bandbreiten ableiten kann.
Insgesamt ist die bessere Aufklärung und Information des Kunden über Vertragsinhalte zu begrüßen und trägt, wie die freie Wahl des Routers, zu einem selbstbestimmteren Handeln des Kunden und damit auch zu mehr Wettbewerb und besseren Angeboten bei.
Weitere Informationen zum Verordnungsentwurf finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/...