Konken: "Auch die wiederholte Überwachung von Journalisten durch den BND ist mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit nicht vereinbar." Gleiches gelte, wenn Akkreditierungen zu Großereignissen in Deutschland - wie bei der Fußball-WM oder dem G8-Gipfel geschehen - von der Zustimmung des Journalisten zu einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz abhängig gemacht würden.
Damit die Pressefreiheit nicht nur auf dem Papier des Grundgesetzes Bestand hat, sondern auch gelebt werden kann, muss die Politik aus Sicht des DJV unter anderem folgende Forderungen umsetzen:
- Stopp der Vorratsdatenspeicherung
- keine Online-Durchsuchung bei Journalisten
- keine nachrichtendienstliche Überwachung von Journalisten.
- keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz als Bedingung für Akkreditierungen zu Großveranstaltungen
- keine Zweiklassengesellschaft unter den Berufsgeheimnisträgern