DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als "wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten". Es sei zu begrüßen, dass das Landgericht Hamburg seine Rechtsprechung zum Schutz der freien Autoren fortgesetzt und noch vertieft habe. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden. Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen fügte hinzu: "Das Urteil bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien Journalistinnen und Journalisten."
"Die juristische Auseinandersetzung mit der Zeit und anderen Verlagen zahlt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen aus", sagte Konken. Die Urteile schafften eine weit größere Rechtssicherheit als in Briefen angedeutete Zugeständnisse, die nicht einklagbar seien.