Konken wies darauf hin, dass die Verlage zur Erstattung von Auslagen verpflichtet seien. "Die Vergütungsregeln für hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen und der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten schreiben das vor", betonte Konken. Bei den Zeitschriften sei die Übernahme dieser Regelung aus den Vergütungsregeln an Tageszeitungen Konsens. Im Übrigen ergebe sich ein Anspruch auf Auslagenersatz auch schon aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, dass sich die Bildjournalisten gegen die einseitige Vorgehensweise des Springer-Verlags gemeinsam mit dem DJV wehren würden. Fraglich sei, ob die Vorgehensweise des Konzerns nicht auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten als Missbrauch einer Machtposition im Medienmarkt als rechtswidrig einzustufen sei.