Der Arbeitsentwurf räume zum einen der Werbung treibenden Wirtschaft größere Spielräume für Schleichwerbung ein, als es die EU-Richtlinie vorsieht, zum anderen nehme er künstliche Differenzierungen von Produkt- und Themenplatzierungen vor. "Produkt- und Themenplatzierungen sind angewandte Schleichwerbung und nichts anderes", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sie haben in den Programmen der Sender nichts zu suchen." Besonders bedenklich sei, dass die journalistischen Formate nicht zur werbefreien Zone erklärt würden.
Der DJV-Vorsitzende mahnte die Ministerpräsidentenkonferenz, ihrer Verantwortung für die Qualität der Rundfunkprogramme gerecht zu werden und den Entwurf in der vorliegenden Form abzulehnen.