"Manche Forderungen der letzten Tage und Wochen an den Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind verfassungsrechtlich bedenklich", sagte der DJV-Vorsitzende. Dazu gehörten etwa das geforderte Verbot der flächendeckenden Lokalberichterstattung oder die Siebentagefrist, nach der die Online-Inhalte gelöscht werden sollten. "Diese Einschränkungen gehen an dem Bedürfnis der Nutzer nach informativen Online-Angeboten von ARD und ZDF völlig vorbei." Der umfassende Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender müsse auch im Internet verwirklicht werden können. Nicht Beschränkungen, sondern die Angebotsvielfalt der Online-Portale von Rundfunkanstalten, Zeitungen und Zeitschriften diene dem Qualitätsjournalismus und der Meinungsvielfalt in Deutschland.
Der DJV hatte bereits im April Stellung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags bezogen. Die Stellungnahme des DJV ist auf der DJV-Homepage unter folgender URL zu finden:
http://www.djv.de/...