Die gemeinsamen Vergütungsregeln sind nach über sechsjährigen Verhandlungen der Gewerkschaften DJV und ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Sie schreiben einen nach Textgattung und Zeitungsauflage gestaffelten Honorarrahmen verbindlich vor, regeln die Verwertungsrechte der Freien an ihren Texten und gelten für alle hauptberuflich tätigen freien Journalisten an Tageszeitungen.
"Die zeitversetzte Einführung der Vergütungsregeln bei der Jungen Welt und dem Neuen Deutschland ist zu kritisieren", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sei es nicht hinnehmbar, wenn große, mit bedeutenden Finanzmitteln ausgestattete Verlagshäuser offenbar glaubten, die Vergütungsregeln "aussitzen" zu können. "Es ist jetzt an der Zeit, dem Beispiel anderer Zeitungen zu folgen", appellierte Konken an die Verleger. "Wer jetzt nicht umsetzt, muss unter Umständen mit erheblichen Nachforderungen rechnen. Hier kumulieren sich Nachforderungsansprüche in erheblichem Umfang. Daher sollten die Verlage jetzt handeln."