Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen für hauptberuflich tätige Freie an Tageszeitungen Vergütungssätze vor, die in der Höhe für Textbeiträge gestaffelt sind und sich unter anderem nach der Auflage der Zeitung und der journalistischen Gattung richten. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Die Mehrfachnutzung von Textbeiträgen muss künftig von den Verlagen auch mehrfach honoriert werden.
Die freien Journalisten können zudem im Gegensatz zu den heutigen Standards des Total-Buy-Out ihre Artikel mehrfach anbieten und zusätzliche Erlöse erzielen. Vereinbaren sie etwas anderes, zum Beispiel die Nutzung des Beitrags im Rahmen einer Mantellieferung, führt diese weitere Nutzung auch zur höheren Vergütung. Auch andere Beteiligungssätze sind fest vereinbart.
"Das ist kein Traumergebnis, aber ein akzeptabler Kompromiss", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Ich hoffe, dass auch die Verhandlungen über Vergütungsregeln für Bildjournalisten bald zu einem Abschluss führen." Für Fotojournalisten ist es bisher nicht gelungen, zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. DJV und ver.di haben mit dem BDZV weitere Verhandlungen vereinbart und angekündigt, die Schlichtungsstelle anzurufen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen am 1. Februar in Kraft treten. Sie sind auf der DJV-Homepage nachzulesen unter http://www.djv.de/...