Eine klare Absage erteilte Konken vereinzelten Bestrebungen aus Teilen der Wirtschaft, die Künstlersozialversicherung einzuschränken oder gar abzuschaffen. "Es ist sowohl gerecht als auch notwendig, dass die Auftraggeber künstlerischer Leistungen ihren Anteil an die KSK abführen - so wie die Versicherten es auch tun."
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 durch ein Bundesgesetz eingeführt. Die Mitgliedschaft in der KSK ist für hauptberuflich tätige freie Journalistinnen und Journalisten Pflicht. Sie zahlen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung den üblichen Arbeitnehmeranteil, der sich an ihrem Einkommen orientiert.