Das Refinanzierungsregister bietet Banken einen sehr flexiblen rechtlichen Rahmen zur Liquiditätsbeschaffung bzw. für die eigene Refinanzierung. Das CPU REFI REGISTER ermöglicht das Erfassen, die Verwaltung sowie Genehmigung bzw. Freigabe aller Daten, welche entsprechend der §§ 22a ff des Kreditwesengesetzes und der §§ 2 bis 7 der
Refinanzierungsregisterverordnung zur Führung des Refinanzierungsregisters nötig sind. Mit einem Eintrag in das Refinanzierungsregister können Anspruchsberechtigte Ihre Forderungen gegen die Bank insolvenzfest sichern lassen.
Die einfach zu bedienende Standardsoftware erlaubt ein benutzerfreundliches Arbeiten und kann als Web- oder Windowsanwendung betrieben werden. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation für Banken, Übertragungsberechtigte und Verwalter kann so problemlos und ohne großen Zeitaufwand erstellt werden. Durch eine rechtegesteuerte Datenfreigabe wird die zur Rechtssicherheit erforderliche Qualität der Daten garantiert.
Weitere Informationen zum CPU Refinanzierungsregister können hier unter dem Link Refinanzierungsregister oder auf der CPU-Homepage abgerufen werden.
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