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Rückverfolgbarkeit ist "heißes Thema“

SoftM Infoveranstaltungen zur EU-Verordnung 178/2002

(PresseBox) (München, )
In zwei SoftM Veranstaltungen am 19.02.04 in München und am 26.02.04 in Hannover hatten Lebensmittelunternehmen Gelegenheit, sich umfassend über die Konsequenzen aus der EU-Verordnung 178/2002 zum Lebensmittelrecht sowie dem International Food Standard (IFS) zu informieren. Die regen Diskussionen der rund 50 Geschäftsführer, IT-Leiter und Leiter Qualitätssicherung zeigten, dass das Thema den Unternehmen unter den Nägeln brennt. Laut EU-Verordnung sind bis 01.01.2005 entsprechende Systeme einzurichten, Die IFS-Zertifizierung wird aktuell bereits eingefordert.

Referenten der Centrale für Coorganisation (CCG), von Beratungsunternehmen, der Fachpresse, von SoftM und SoftM-Kunden legten die Anforderungen dar und stell-ten Lösungen vor. Was bedeuten die EU-Verordnung und die vom Lebensmittel-handel geforderte Zertifizierung nach IFS konkret für Vertrieb, Logistik und Produkti-on? Was heißt Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit „in allen Produktions-, Verar-beitungs- und Vertriebsstufen“? Welche „Systeme und Verfahren“ sind geeignet, die geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen?

Regelmäßige Kontrollen
Dass es sich bei der EU-Verordnung und erst recht beim IFS um Aufgaben handelt, die keinen Aufschub dulden, legte in seinem Einleitungsreferat Björn Weber, Re-dakteur der Lebensmittel Zeitung im Ressort IT und Logistik, dar. Einzelhandels-ketten wie Metro und Aldi forderten die IFS-Zertifizierung bereits seit 01.01.04 bzw. 01.03.2004, andere würden rasch folgen. Auch die EU-Verordnung bestehe nicht nur auf dem Papier, sondern ihre Einhaltung werde von den Behörden überprüft. Nach Auskunft des Verbraucherministeriums würden ab dem 1. Januar 2005 Rück-verfolgbarkeitssysteme auf jeden Fall auch im Rahmen von Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung geprüft werden. Innerhalb von Stunden und nicht von Tagen müsse ein Unternehmer Auskunft über Warenbewegungen geben können.

Best-Practice-Beispiel Houdek
Die Experten konnten aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, die Rückverfolg-barkeit (Traceability) sicherzustellen und wie man sich effizient für den Fall des Rückrufs (Tracking) der Waren rüstet. Besonderes Interesse fand dabei das „Best Practice Beispiel“ des SoftM Kunden Houdek. Robert Houdek, Geschäftsführer der Houdek Wurstwarenfabrik in Arzberg, Lieferant großer Einzelhandelsketten wie Aldi und Lidl, berichtete, wie er sein Unternehmen für EU-Verordnung und IFS gerüstet hat. Mit seinem Traceability-System auf Basis von SoftM Suite hat Houdek sein Werk in Arzberg bereits im November vergangenen Jahres nach IFS zertifiziert. Bei Houdek, wo ca. 35.000 Paletten pro Tag umgeschlagen werden, sind auch die Logi-stik-Dienstleister ins System einbezogen: „Solange die Ware noch nicht an den Handel übergeben wurde, kann ich jede Charge innerhalb von einer Stunde tracken, um sie zurückzurufen", erklärt Robert Houdek.

Aktives Risikomanagement
Für Unternehmen, die noch kein entsprechendes IT-System im Einsatz haben, stellte der SoftM Produktmanager im Bereich SCM/Produktion Michael Wockenfuß eine effiziente Vorgehensweise vor. Wie bei Houdek, wo EU-Verordnung 178/2002 und IFS zur Chefsache gemacht wurden, sollten die Unternehmen diese Themen als Management-Aufgabe betrachten. Idealerweise würden Geschäftsführung, IT, Qualitätsmanagement, Controlling und externe Beratung in einem Projektteam inte-griert. Wockenfuß präsentierte ein neues Konzept für Risiko- und Chancen- Mana-gement, das die Anforderungen aus allgemeinen Regularien zur Kontrolle und Tran-sparenz der Geschäftsabläufe wie Basel II und KonTraG ebenso wie die spezifi-schen Gegebenheiten der jeweiligen Branche einbezieht.

Basis der Risk Management Lösung ist das ERP-System SoftM Suite, das über umfassende Branchenfunktionalitäten u.a. für Lebensmittelhersteller und -händler verfügt. Im Bereich Supply Chain Management (SCM) bietet SoftM Suite in den Komponenten Produktion und Vertrieb Funktionalitäten für die Rückverfolgung. Ausgehend vom Endprodukt kann zurückverfolgt werden, mit welchem Fertigungs-los (Charge) es hergestellt wurde und welche Rohstoffe eingegangen sind. Die Chargennummer findet sich auf allen zugehörigen Papieren wieder: auf Produkti-onsscheinen, Etiketten, Lieferscheinen, Rechnungen und Analysezertifikaten.

Weitere SoftM Informationsveranstaltungen zum Thema EU-Verordnung und IFS sind im Mai/Juni geplant.

Infos zu den Veranstaltungen: www.softm.com/eugen178

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