Zum 01.01.2005 ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Europäischen Union – auch General Food Law genannt – in wichtigen Punkten in Kraft getreten. Danach müssen Lebensmittelunternehmen (Zulieferer, Hersteller, Händler) gegenüber der behördlichen Lebensmittelüberwachung nachweisen können, dass sie über “geeig-nete Systeme und Verfahren” zur Sicherstellung von “Rückverfolgbarkeit” (Art. 18) und “effizientem Rückruf” (Art. 19-20) verfügen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Behörde berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Übernah-me der Betriebsführung reichen können. Weitere Vorschriften für Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln ergeben sich aus den EU-Verordnungen über gentech-nisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO (EG) 1829/2003 und 1830/2003), in denen u.a. die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränder-ten Organismen (GVO) geregelt sind.
Aktive Kooperation
Bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen empfiehlt sich eine enge Zusam-menarbeit mit den zuständigen Behörden. So lässt sich klären, wie die Lebensmit-tel-überwachung in der Praxis gehandhabt wird und welche „Systeme und Verfahren“ im Detail erwartet werden. Durch Offenheit gegenüber der Behörde kann im Schadensfall, wenn etwa eine problematische Charge ausgeliefert wurde, zusammen mit der Behörde ein „stiller Rückruf“ organisiert werden. Dazu muss die Behörde wissen, ob das Unternehmen über eine funktionierende Rückverfolgung verfügt, mit der sich die ausgelieferten Artikel einer Charge exakt ermitteln lassen. Auf diese Weise lässt sich der Imageschaden verhindern, den ein öffentlicher Rückruf verursachen würde.
Behördenwegweiser und Chargenleitfaden
Zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden hat SoftM einen „Behörden-wegweiser“ erstellt, der zum Download auf www.softm.com bereitsteht. Dieser soll Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen aus den EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen proaktiv in Kooperation mit den zuständigen Behörden umzusetzen. Der Wegweiser erklärt die Struktur der Lebensmittelüberwachung in Deutschland. In einer „Behördenübersicht“ ist aufgelistet, welche Behörden in der betreffenden Region jeweils zuständig sind.
Weiterhin steht auf www.softm.com ein „Chargenleitfaden“ zur Verfügung, in dem zentrale Fragen zusammengestellt sind, mit denen sich Lebensmittelunternehmen im Zusammenhang mit der Chargenrückverfolgung (CRV) beschäftigen müssen. SoftM stellt die Chargenrückverfolgung in den Rahmen eines umfassenden Risiko- und Chancen-Managements. Ziel ist es, durch ganzheitliche Betrachtung nicht nur die an das Unternehmen gestellten Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die damit verbundenen Chancen und möglichen Wettbewerbsvorteile zu realisieren. Der Chargenleitfaden bietet eine Leitlinie zur Konzeption von CRV-Projekten, bei denen die Unternehmensbereiche Qualitätssicherung, Produktion und Logistik, IT/Datenverarbeitung, Vertrieb und Beschaffung, Controlling und Risikomanagement einzubeziehen sind.
SoftM Suite: ERP für die Food-Branche
SoftM ist Anbieter des ERP-Systems SoftM Suite, das über umfassende Branchen-funktionalitäten für Lebensmittelhersteller und -händler verfügt. Im Bereich Supply Chain Management (SCM) bietet SoftM Suite in den Komponenten Produktion und Vertrieb umfangreiche Funktionalitäten für die Chargenrückverfolgung. Mit SoftM Suite können die Vorgänge in der Supply Chain, die von einer Charge betroffen sind, sowohl rückblickend als auch vorausschauend betrachtet werden. So lassen sich alle Kundenaufträge, Fertigungsaufträge und Kommissionieraufträge anzeigen, denen eine Charge zugeordnet wurde. Im Fall einer schadhaften Charge unterstützt SoftM Suite das frühzeitige Eingreifen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Minimierung betriebswirtschaftlichen Schadens.