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Italien ratifiziert EPG-Übereinkommen

C&F: „Starkes Signal für eine funktionierende Zusammenarbeit in Europa“

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Italien hat am 10. Februar 2017 als zwölfter EU-Staat das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPG) ratifiziert.

Ebenso wie die spanische hatte sich auch die italienische Regierung zunächst von dem neuen Gerichtssystem und dem EU-Patent distanziert. Der Grund hierfür war die Sprachenregelung des EPG, die die Amtssprachen des Europäischen Patentamtes (Englisch, Deutsch und Französisch) vorsieht. Spanien und Italien sahen hierin eine unzulässige Diskriminierung und reichten Klage ein. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage zurückgewiesen hatte, stand die Zustimmung beider Länder zum EPG erst recht auf dem Spiel. „Das hat für Unsicherheit gesorgt, denn das neue System wird selbstverständlich für Unternehmen umso attraktiver, je mehr Staaten sich daran beteiligen“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt und Partner bei Cohausz & Florack (C&F).

Damit das EPG in Kraft treten kann, müssen zwingend noch Deutschland und Großbritannien das Übereinkommen ratifizieren. Seitdem sich die Briten in einem Referendum am 23. Juni 2016 mit knapper Mehrheit für einen Austritt aus der EU entschieden haben, ist allerdings fraglich, ob die neue britische Regierung das Projekt EPG weiterverfolgen wird. „Gerade in Zeiten, in denen einige Staaten wieder in nationalen Dimensionen denken, ist die Ratifikation durch ein so wichtiges Land wie Italien ein starkes Signal für eine funktionierende Zusammenarbeit in Europa“, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt und Partner bei C&F. Es bleibt nun abzuwarten, ob die britische Regierung das Projekt weiter vorantreiben wird. Die Ratifizierung durch Deutschland gilt hingegen als sicher.

COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.

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