In einem Verfahren zwischen France Brevets und HTC entschied das Landgericht Düsseldorf im März 2015, dass HTC NFC-Patente von France Brevets verletzt hat. Das Bundespatentgericht bestätigte im Januar 2016 eines der geltend gemachten Patente. HTC hatte gegen die Urteile Berufung eingelegt. „Der nun ausgehandelte Lizenzvertrag ist ein weiterer Schritt, um das Lizenzprogramm auszubauen und die immer wichtiger werdende NFC-Technologie sicher zu vermarkten“, sagt Patentanwalt Gottfried Schüll von Cohausz & Florack, der France Brevets gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Verhauwen von der Kanzlei Krieger Mes Graf v. der Groeben vertritt.
France Brevets vergibt Lizenzen an HTC
NFC-Lizenzprogramm wird weiter ausgebaut
In einem Verfahren zwischen France Brevets und HTC entschied das Landgericht Düsseldorf im März 2015, dass HTC NFC-Patente von France Brevets verletzt hat. Das Bundespatentgericht bestätigte im Januar 2016 eines der geltend gemachten Patente. HTC hatte gegen die Urteile Berufung eingelegt. „Der nun ausgehandelte Lizenzvertrag ist ein weiterer Schritt, um das Lizenzprogramm auszubauen und die immer wichtiger werdende NFC-Technologie sicher zu vermarkten“, sagt Patentanwalt Gottfried Schüll von Cohausz & Florack, der France Brevets gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Verhauwen von der Kanzlei Krieger Mes Graf v. der Groeben vertritt.