Diverse Absätze, Definitionen und Bestimmungen der arabischen Charta lassen sich allerdings nicht mit den internationalen Menschenrechtsauflagen in Einklang bringen. Auf internationalen Ebenen wird deshalb betont, dass das Annähern der beiden Chartas unerlässlich verfolgt werden müsse.
Die Themen der Todesstrafe, der lückenhafte Schutz von Minderheiten und die Formulierung des Verhaltens bei einer Besatzung stellen die größten Scheidepunkte dar.
Die Menschenrechte sind das unabdingbare Fundament für ein menschliches Miteinander der Völker. Die Grundsätze wurden Ende des Jahres 1948 verabschiedet.
Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ist die Grundlage und der Ausgangspunkt allen Handelns der Mitgliedstaaten der Menschenrechtscharta und besagt folgendes: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Weitere Informationen sind unter www.halloabudhabi.de zu finden.