Ziel: Die Vereinfachung bei der Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der EU.
Die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten bilden die Voraussetzungen für die Einführung des EETS in den EETS-Gebieten der Mitgliedsstaaten.
CETECOM bietet Test-Dienstleistungen für EETS-Geräte und gleichermaßen auch die Zulassung der Geräte durch einen eigenen Notified Body EETS an. CETECOM ist somit Ihr Partner für die Marktzulassung von EETS-Geräten. Testen und Zertifizieren, alles aus einer Hand.
Weitere Informationen zum Thema EETS und den zugehörigen Test- und Zertifizierungsdienstleistungen der CETECOM finden Sie hier.