"Anwender zögern häufig, defekte Festplatten an uns zu senden, weil sie befürchten, Garantieansprüche für komplette Computersysteme zu verlieren", sagt Steven Trace, Geschäftsführer und technischer Direktor der CBL Data Recovery Technologies GmbH. "Dell's Autorisation unserer Dienste bedeutet, dass Anwender von Dell-Rechnern - vom Notebook bis zum Unternehmensserver - beschädigte Festplatten zur kostenlosen Diagnose und zur Datenwiederherstellung an uns schicken und dabei sicher sein können, auch weiterhin die volle Unterstützung seitens Dell zu bekommen."
Dell, laut IDC-Studien die Nummer fünf im deutschen PC- und Notebook-Markt und an achter Stelle im Festplattenmarkt, gehört zu einer ganzen Reihe von Herstellern, die dem Datenrettungsspezialisten das Vertrauen aussprechen. Auch Festplatten von Western Digital, Maxtor oder Seagate dürfen in den Reinraumlabors von CBL zur Datenrettung geöffnet werden, ohne dass Garantieansprüche verfallen.
Für CBL bedeutet die die Bestätigung durch Dell nicht nur die Wertschätzung ihrer Expertise als weltweit anerkannter Datenretter, sondern ist - wie auch einige Kooperationen mit Herstellern - ein Indiz für einen allgemeinen Sinneswandel: "Die großen Hardwarehersteller erkennen zunehmend die Notwendigkeit unserer Dienstleistungen. Der Wert der Daten auf einem Laufwerk kann ungleich höher sein, als der Wert des Laufwerks selbst. Daher ist der Austausch defekter Hardware allein oft keine große Hilfe", erklärt Steven Trace. "Das Bewußtsein für die hohe Bedeutung der Daten des Kunden wird letztlich dazu führen, dass der Hersteller eines Rechners oder eines Laufwerks die Datenwiederherstellung mit in ein erweitertertes Garantieangebot aufnimmt, wie es Toshiba in Kanada bereits vormacht. Unsere Kunden zahlen nur etwas, wenn wir ihre Daten wiederherstellen, was in 85% der Fälle gelingt. Toshiba Notebook-Benutzer in Kanada zahlen gar nichts, da Datenrettung bei ihnen mit der erweiterten Garantie abgedeckt ist. Es ist anzunehmen, dass solche erweiterten Garantiemodelle Schule machen und zukünftig beispielweise auch von Distributoren oder Händlern als Zusatznutzen angeboten werden."