Die Datenschutznovellen haben eine neue Mitteilungs- und Aufklärungspflicht eingeführt, deren Erfüllung organisatorische und vielleicht auch technische Konsequenzen nach sich zieht und die vor allem Sicherheitsverantwortliche betrifft. Aus dem amerikanischen Rechtsraum wurde die "Data Breach Notification" übernommen und inzwischen auch durch eine europäische Richtlinie abgesichert. E-Government und E-Commerce sind ohne automatisierte Entscheidungen nicht möglich. Die Datenschutznovellen haben aber die Voraussetzungen für automatisierte Entscheidungen zu Personen weiter verschärft. Daher ist zu fragen, inwieweit bestimmte automatisierte Entscheidungen überhaupt noch zulässig sind. Auswirkungen haben die Datenschutznovellen auch auf die Arbeit der Aufsichtsbehörden und der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, indem sie neue Aufgaben stellen, neue Handlungsmöglichkeiten bieten und eine bessere Absicherung bewirken. Sowohl für Bürgerportalen und DeMail als auch für den elektronischen Personalausweis wurden Pilotprojekte bzw. Anwendertest durchgeführt. Deren vorläufige Ergebnisse sollen vorgestellt und unter dem Blickwinkel von Recht und IT-Sicherheit bewertet werden. Bieten sie mehr technische und rechtliche Sicherheit, stellen ausreichende Funktionalitäten zur Verfügung, erfüllen sie die Wünsche an Ergonomie und versprechen sie ausreichende Akzeptanz?
Das detaillierte Programm des Workshops und die notwendigen Informationen zur Anmeldung finden Sie in Kürze unter: http://www.cast-forum.de/...