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Landgericht Düsseldorf entscheidet über die Zukunft der IT-Unternehmensberatung in Deutschland

Worldsoft geht gegen kritische Berichterstattung vor

(PresseBox) (München, )
Jörg Dennis Krüger, produkt- und herstellerunabhängige Berater für Enterprise-Content-Management, wurde vom Anbieter von Web-Content-Management-Lösungen „Worldsoft“ verklagt. Grund für das Vorgehen der Firma Worldsoft sind Analysen zum Unternehmen „Worldsoft“ und den vom Unternehmen vertriebenen Web-Content-Management-Produkten im ECM-Blog. Die mündliche Verhandlung am Landgericht Düsseldorf entscheidet darüber, ob Unternehmensberater in Deutschland künftig noch eine Chance haben, Meinungen und Analysen über Software zu erstellen.

Bereits am 5. Oktober 2006 veröffentlichte Jörg Dennis Krüger im „ECM-Blog“ (http://www.ecmblog.de) einen Beitrag zum Unternehmen „Worldsoft“ und bezog sich dabei insbesondere auf eine Pressemeldung des Unternehmens zur soeben neu erstellen Website des Masseurs Adolf Katzenmeier. Hierin kritisierte er die Umsetzung der Website und stellte fest, dass diese nicht besonders ambitioniert erfolgt ist.

Gegen einige Begriffe in diesem Text ging das Unternehmen Worldsoft mit einer Abmahnung vor. Diese wurde – um das Thema schnell zu beenden – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgegeben und der Blogbeitrag durch einen Zusatz („Update“) ergänzt, dass in objektiver Form die Website von Herrn Katzenmeier bewertet. Hieraufhin mahnte die Firma erneut ab und forderte nun, den ganzen Beitrag zu löschen. Die Firma begründet ihren behaupteten Anspruch damit, dass Jörg Dennis Krüger Mitbewerber von Worldsoft sei, da auch Worldsoft seine Kunden berate. Als Mitbewerber würde es ihm nicht zustehen, die Firma Worldsoft zu kritisieren.

Jörg Dennis Krüger und sein Arbeitgeber Cara Europe beraten ausschließlich unabhängig. Weder existieren Partnerverträge mit Softwareanbietern, noch zahlen diese Provisionen. Im Zentrum der Beratung stehen ausschließlich der Beratungsklient und seine Anforderungen. Auf Basis dieser werden dem Kunden ein passendes Konzept und auch ein passender Softwareanbieter empfohlen.

Wenn der Gedanke der Firma Worldsoft vom zuständigen Landgericht Düsseldorf bestätigt werden sollte, wird damit eine ganze Branche gefährdet. Es wäre damit IT-Beratern nicht mehr möglich, einem Beratungskunden eine Meinung zu einem Softwareprodukt mitzuteilen. Marktanalysen und -bewertungen wären untersagt – denn jeder Berater oder Analyse würde auf Basis der Argumentation der Firma Worldsoft zum Mitbewerber und ihm somit diese Aussagen verboten.

Diese Ansicht lässt sich auch auf andere Branchen übertragen und würde beispielsweise auch Aktienanalysen wenigstens Teilweise unmöglich machen, da beispielsweise kein Aktienanalyst mehr Aktien einer Bank bewerten dürfte. Dabei ist gerade der unabhängige Berater derjenige, der unbefangen Analysen erstellen kann.

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Antrag der Firma Worldsoft ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden nicht entsprochen. Die mündliche Verhandlung findet am 23. November 2007 um 11.15 Uhr im Landgericht Düsseldorf, Sitzungssaal R 161, Neubrückstraße 3, 40213 Düsseldorf statt.

Die Öffentlichkeit und die Presse sind zur Verhandlung eingeladen.

Der abgemahnte Beitrag ist in leicht veränderter Form unter http://www.jdk.de/... noch online.
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