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Es tut sich was in Deutschland - Veränderungen im Bußgeldkatalog

(PresseBox) (Berlin, )
Kein gutes Gefühl im Nachhinein, bei Rot über die Ampel gefahren oder gar zu schnell gewesen zu sein. Auch falsches Parken oder zu dichtes Auffahren kann, wenn es nach der deutschen Rechtsprechung geht, richtig teuer werden. Was ist zu tun, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert ist oder wenn vielleicht sogar der Führerscheinentzug droht? Hilfe gibt's auf bussgeld-info.de - denn da sind die neuesten rechtlichen Gegebenheiten inklusive aller Neuerungen klar strukturiert und leicht verständlich aufgeführt. Hier erfahren Verkehrssünder, was sie erwartet und auch, was sie gegen einen Bußgeldbescheid unternehmen können!

Es dauert nur noch wenige Wochen, bis der neue Bußgeldkatalog 2014 fertiggestellt und online abrufbar ist. Man darf in einigen Bereichen mit frappierenden Neuerungen rechnen, soviel steht schon jetzt fest. Offenbar mahlen die berüchtigten "Mühlen der Justiz" im nächsten Jahr ganz besonders fein, denn gerade auch mit Blick auf die Flensburger Verkehrssünder-Kartei werden die Zügel kräftig angezogen. Auf der anderen Seite plant der Gesetzgeber jedoch, die maximale Punkteanzahl von bisher 18 auf 8 zu reduzieren. Welche Folgen das für den Autofahrer hat und wie man damit umgehen kann, wird auf www.bussgeld-info.de ebenfalls ausführlich erklärt.

Die Gründe für die bevorstehenden Neuerungen sind allerdings vielfältiger Natur. Während sich die einen eine verbesserte Unfallstatistik (sprich: mit weniger Verletzten und Verkehrstoten) erhoffen, sprechen sich andere für ein vereinfachtes Punktesystem aus, um so besonders die "unbelehrbaren" Verkehrssünder einzuschüchtern. Wer einen oder zwei Punkte erhält, der muss nach einem Verkehrsdelikt nicht zwingend mit weiteren Sanktionen rechnen. Bei drei bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung inklusive umfassender Informationen rund um das Fahreignungssystem. Die Autofahrer, welche gar über sechs bzw. sieben Punkte verfügen, erhalten eine Verwarnung in Kombination mit der Verpflichtung, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren. Dieses ist binnen eines Vierteljahres nach Punkteerhalt zu absolvieren. Anderenfalls droht der Entzug des Führerscheins.

Wenn es "hart auf hart" kommt

Sind gar Alkohol und/oder Drogen im Spiel oder liegt nach einem Unfall eine Fahrerflucht vor, so fallen die Strafen noch härter aus. Selbiges gilt im Falle von schwerer Nötigung sowie bei unterlassener Hilfeleistung. Entsprechende Verkehrssünder erhalten nach aktuellem Stand sage und schreibe drei Punkte. Gleichwohl dürfen sie damit rechnen, dass die Punkte nicht, wie bisher, nach zwei Jahren verfallen. Sondern unter diesen Voraussetzungen kann es zehn Jahre dauern, bis die Punkte in der Verkehrssünderkartei gelöscht werden.

Generell ist zu beachten, dass die Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten künftig nach zweieinhalb Jahren verfallen werden. Fünf Jahre lang werden die Punkte hingegen im Flensburger Verkehrsregister verbleiben, wenn besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten zu Grunde liegen. Anders sieht das Ganze allerdings bei Straftaten aus. Erst nach zehn Jahren werden diese aus der Kartei entfernt werden. Während es nach dem alten Punktesystem einen bis drei Punkte für bestimmte Delikte gab, wird in Zukunft für diese Kategorie nur mehr ein Punkt vergeben. Wer früher vier bis fünf Punkte kassiert hatte, erhält künftig zwei. Sechs bis sieben "alte" Punkte sind in 2014 insgesamt drei "neue". Frühere acht bis zehn eingehandelte Flensburg-Punkte werden künftig in vier Punkte "umgewandelt". Aus früheren 11-13 Punkten werden bald fünf. Wer hingegen in seiner Verkehrssünderkartei 14-15 Punkte verzeichnet, hat im nächsten Jahr nach dem neuen Punktesystem "nur" noch 6. 16-17 Punkte werden in der Zukunft zu sieben Punkten und die einstige Höchstzahl von 18 möglichen Punkten wird einstellig: Acht ganze Punkte sind künftig in Flensburg das Maximum.

Mit dem Bußgeldkatalog gut "gerüstet" sein

Überhaupt ist der Bußgeldkatalog sehr übersichtlich nach Kategorien bzw. Verkehrsdelikten gegliedert. Ganz gleich, ob es um Vorfahrt-Delikte, Unfälle, Rotlicht-Verstöße, Park- und Haltedelikte oder um Sicherheitsmängel etc. geht: Mit nur einem Klick kann jede der besagten Bereiche eingesehen und sich über die entsprechenden rechtlichen Neuerungen informiert werden. Darüber hinaus kommen zum Beispiel auch relevante Informationen zu den aktuellen Straßenbenutzungsrichtlinien, den Themen Umweltschutz und Sauberkeit, Papiere, Technik, Geschwindigkeit, Abstand halten, Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen auf der Autobahn im Bußgeldkatalog zum Tragen. Es lohnt sich in jedem Fall, gut informiert "einzusteigen" und sich über die aktuellen Gesetze und Richtlinien sowie die möglichen Strafen bei Verkehrsdelikten - gleich, welcher Art - zu informieren.

Stets einen kühlen Kopf bewahren

Interessant sind in dem Zusammenhang freilich auch die rechtlichen Hinweise dahingehend, was Beim Erhalten eines Bußgeldes getan werden kann. So ist es diesbezüglich zum Beispiel von großer Wichtigkeit, das Ganze erst einmal schweigend hinzunehmen und sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Wer nämlich allzu früh Schuldeingeständnisse tätigt, der hat mit Blick auf die zu erwartenden möglichen Sanktionen hinterher gegebenenfalls das Nachsehen. So bietet es sich also an, im Zweifel unbedingt Einspruch einzulegen; idealerweise innerhalb von zwei Wochen. Im Zuge dessen kann man eruieren, wie es tatsächlich um die Beweislage bestellt ist. Liegen Fotos vor und ist der Beschuldigte eindeutig darauf zu erkennen? Gibt es hieb- und stichfeste Zeugenaussagen? Welche Informationen sind aus den Werten der Messgeräte ersichtlich? Fragen über Fragen also, die im Zweifel erst einmal geklärt werden müssen. Ruhe bewahren und mit Bedacht an die Sache herangehen - das ist es, was in einer solchen Situation zählt. Übrigens macht es keinen Sinn, sich von einem Bußgeldbescheid einschüchtern oder verängstigen zu lassen. Viel wichtiger ist es, offensiv zu reagieren sich über die Rechtsfolgen zu informieren.

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Auf www.bussgeld-info.de finden Sie immer den aktuellen Punkte- und Bußgeldkatalog 2013 inkl. Bußgeldtabelle und Bußgeldrechner. Das kostenlose Angebot für Verbraucher ist für PKW- und LKW-Fahrer gleichermaßen geeignet.

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