"Die Formulierung '... dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu,' verankert die Erneuerbaren Energien im Bundesnaturschutzgesetz an exponierter Stelle," sagte Ralf Bischof, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie. "Hervorzuheben ist, dass dieses klare Bekenntnis auf Drängen der Parlamentarier in die Novelle gelangt ist."
Der Regierungsentwurf hatte noch die Bedeutung der Erneuerbaren Energien im Gegensatz zum bisherigen Gesetz komplett ignoriert. Der Bundesrat folgt heute den Änderungen des Bundestags zu den Zielbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Ferner bestätigte die Länderkammer eine positive Regelung für die Planung von Offshore Windparks außerhalb festgelegter Vorranggebiete in den derzeit vorliegenden Raumordnungsentwürfen für die ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von Nord- und Ostsee.
Windenergie ist Umweltschutz, denn vermiedene Schadstoffemissionen helfen nicht nur die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Windenergie trägt auch einen erheblichen Anteil dazu bei, dass Mensch, Tier und Natur in einer gesünderen Umwelt zusammen (über) leben können. Deshalb müssen Natur- und Klimaschutz Hand in Hand gehen und aufeinander abgestimmt werden. "Für diese Abstimmung bietet die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes einen neuen Rahmen", so Bischof. "Der Klimawandel führt zu einem Verlust der Artenvielfalt und zum Wandel von Lebensräumen. Der Ausbau der Windenergie ist eine wichtige Stellschraube für effektiven Klimaschutz."